Im März 2020 steht ein pensionierter Offizier des Bundesheers vor der Gericht, der für die GRU tätig gewesen sein soll. Der russische Militärgeheimdienst hat das Ende der Sowjetunion unbeschadet überstanden, während der KGB als SWR wiedergekommen ist; manche sagen, in geschwächter Form. Wenn es aber um russische Aktivitäten in Österreich geht, muss man bis in die Zeiten des NKWD zurückgehen, an Litzi Friedman, Kim Philbys erste Ehefrau, Arnold Deutsch, Peter Smollett, Edith Tudor-Hart und Engelbert Broda denken, dessen Bruder Christian Justizminister wurde und Heinz Fischers Mentor war. Der Spionagering der Cambridge Five u.a. mit Philby kam unter Mitwirkung von Deutsch zustande; Philby trennte sich von seiner Ehefrau, um nicht zu sehr aufzufallen. Es scheint dagegen kaum brisant, dass ein seit 2013 nicht mehr im Verteidigungsministerium tätiger Oberst für die GRU spioniert haben soll, was im November 2018 bekannt wurde. Doch um einen Prozess zu führen, muss man ermitteln, was er denn überhaupt mitbekommen und daher verraten haben kann bzw. in welche andere Spionage sein Wirken eventuell eingebettet war.
In den letzten sechs Jahren im BMLV, also von 2007 bis 2013, wurde der Minister (Norbert Darabos) abgeschottet, was auch für Treffen mit Botschaftern aus NATO-Staaten wie Deutschland oder die USA galt (das Kabinett sei „komplett gegenüber der NATO abgeschirmt“ war zu hören). Nicht nur sie, auch viele andere hörten ein Njet vom Kabinett, wenn es darum ging, mit dem Minister zu reden. Hingegen wurden via Kabinettschef rechtswidrig Befehle erteilt, da nur echte Ministerweisungen zu befolgen sind. Zunächst kann es mehrere Staaten bzw. Interessen geben, die dahinterstecken; als ersten Schritt muss man feststellen, dass hier verdeckt operiert wird, was das Abwehramt auf den Plan rufen hätte müssen. Doch dieses überprüfte nicht einmal den neuen Kabinettschef Stefan Kammerhofer, der einst Lokführer war und zuletzt Sekretär im SPÖ-Parlamentsklub, also bei Alfred Gusenbauer und Josef Cap. Beim Verfahren gegen Oberst Martin M. wird nun vom Verteidiger angeführt, dass dieser vom Abwehramt unter Druck gesetzt worden sei, sodass es den Prozess selbst gefährden könnte. Dazu kommt, dass es ein Protokoll seiner Vernehmung gibt, bei dem man nicht erkennen kann, wer diese Vernehmung führte und wer befragt wurde. Es wurde auch lange zugewartet, ehe man zivile Behörden vom Verdacht informierte, der mit einem Hinweis aus Großbritannien zu tun hatte.
Pressekonferenz 2018 zur Spionage beim Bundesheer