Bei der jetzigen Debatte über „Hass im Netz“ und eine eigene „Sonderstaatsanwaltschaft“ ist vielen nicht bewusst, dass derlei immer wieder hochgekocht wurde. Es hat nicht primär mit dem Suizid der Ärztin Lisa Maria Kellermayr zu tun, denn Sonderstaatsanwälte gegen Hass im Netz wurden schon 2016 angekündigt. Das Thema war jedoch auch 2020 wieder virulent, also im ersten Jahr der P(l)andemie, wie die Aufzeichnung einer Pressekonferenz der Initiative Soziales Österreich siehe unten zeigt. Zu Recht wird absolute Willkür befürchtet, mit der Menschen an freier politischer Willensbildung gehindert werden sollen.
Ausserdem ist Hass ein Gefühl, das man im Grunde nur selbst genau beschreiben kann, während es aus der Aussensicht leicht zur Unterstellung wird. Tatsächlich geht es immer um eine Gemengelage, wenngleich vieles wie Hass erscheint, das schlicht notwendige Auseinandersetzung mit anderen für überflüssig erklärt. Wir können die Hass im Netz-Debatte, auch wenn sie gegen uns gerichtet ist (gegen jeden, der aufmuckt) denen als Spiegel hinhalten, die offenbar ein Recht auf „Zwei Minuten Hass“ nach George Orwell haben. Man müsste annehmen, dass eher diejenigen die Nerven verlieren, die mit einem System im Rücken von Handlangern angegriffen werden, deren Freiheit in Frage gestellt, deren Ruhe gestört wird. Tatsächlich gibt es aber immer grössere Aussetzer von denen, die sich für das System in die Schlacht werfen. Noch ehe die Justiz endlich gegen sie ermittelt, sollten sie all jene Institutionen, Parteien und Medien fallen lassen, die sie bisher unterstützten.