Im Jagdfieber glauben Journalisten und Opposition, dass die Justiz Bundeskanzler Sebastian Kurz anklagen wird und das den Weg zu Neuwahlen freimacht. Ohne inhaltlichen Bezug klingt das so, als sei er bei Korruption in dramatischem Ausmaß und bei damit in Verbindung stehenden weiteren Straftaten erwischt worden. Genau so etwas verfolgt aber gerade die Korruptionsstaatsanwaltschaft nicht, weil sie es auch in anderen Fällen deckt. Was Kurz konkret vorgeworfen wird, verblasst z.B. gegen die vorsätzlichen Lügen, die Ex-Bundeskanzler Alfred Gusenbauer dem Eurofighter-U-Ausschuss 2017 aufgetischt hat und die mit dem damaligen Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil und dem damaligen Abgeordneten Peter Pilz abgesprochen waren. Es fällt auf, dass dies nie jemanden interessierte, sondern da eine Agenda durchgezogen wurde. Doch vielleicht erklärt dies auch, warum die Meute, die hinter Kurz her ist, nie gegen mit Corona verkaufte Einschränkungen war. Anstecken lassen sich von ihr freilich auch Corona-Kritiker, die sich bei aller berechtigten Empörung an den Spruch von den Kälbern und dem Metzger erinnern sollten.
Man kann schlicht die Fälle Kurz und Gusenbauer vergleichen und wird dann verstehen, dass ein Kanzler sein Schicksal nicht in die Hände einer politischen Staatsanwaltschaft legen kann. Nehmen wir „Österreich“ vom 14. Mai 2021 zur Hand, wo es um vier Vorwürfe geht, die aus dem Protokoll der Befragung von Kurz im Ibiza-U-Ausschuss hervorgehen. Als Erstes wird erwähnt, dass Kurz aussagte, er habe nie mit dem früheren Kabinettschef im Finanzministerium Thomas Schmid über dessen Interesse am Chefposten in der ÖBAG gesprochen. Da „nein“ und „nie“ vorkommen, gehen manche davon aus, dass es sich um eine doppelte Verneinung handelt; in so einem Fall präzisiert man noch und Kurz erinnerte sich an ein allgemein bekanntes Interesse von Schmid. Den Netzwerken, die Kurz und Schmid, aber auch Finanzminister Gernot Blümel pushten und brauchen, widmeten Medien und Opposition bislang wenig Aufmerksamkeit.