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So macht man Rechtsextreme

85 Jahre nach 1933 und 80 Jahre nach 1938, dem Einmarsch der Nazis in Österreich sollte man davon ausgehen können, dass das gemeine Volk Hakenkreuze, Hitlergrüsse, diverse Devotionalien und jenseitiges Gedankengut auch ohne Anleitung erkennt. Doch darum geht es bei Amadeu Antonio-Stiftung, Mauthausen Komitee, Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstandes, SOS Mitmensch und zahlreichen Initiativen, Berichten und Wortmeldungen auch gar nicht. Man muss Nazis schaffen, wo keine sind, weil bestehendes Potenzial nicht ausreicht, um die Bevölkerung in Richtung alle als „refugees welcome“ zu dirigieren. Es ist klar, was von Glatzen zu halten ist, die dem Dritten Reich nachtrauern, aber gehören die Menschen in die gleiche Kategorie, die unter Berufung auf Internationales Recht und Genoziddefinitionen ihre Heimat erhalten und keine endlose Einwanderung wollen? Wir dürfen nicht vergessen, dass die Nazis auch dank Wallstreet-Hilfe aufstiegen und Standard Oil immer mit dem Regime kooperierte, um den Krieg am Laufen zu halten. Nach 1945 fand dann „Re-education“ statt, da die Menschen ja zwölf Jahre lang nur Diktatur kannten; zugleich beließ man aber Nazis in Bereichen wie Justiz, Psychiatrie, Fürsorge, Anwaltschaft, mit bis heute dramatischen Folgen für Hunderttausende, denn der Nazigeist wurde an nachfolgende Generationen weitergegeben.

Altnazis waren auch nützlich bei der Gründung von Geheimdiensten und Sicherheitsbehörden und konnten sich in der Politik durchlavieren, sofern sie nicht zu sehr auffielen. Da schon vor Kriegsende klar war, dass der nächste Feind im Osten sitzt, wurden Stay Behind-Strukturen aufgebaut, in denen u.a. Neonazis Attentate verübten, die man dann anderen in die Schuhe schob. Wenn in Deutschland die Beziehung zwischen NSU und Staat seit Jahren Thema ist, muss man dies auch unter dem Aspekt der Gründung des Verfassungsschutzes durch die Amerikaner mit Nazis sehen. Sowohl neonazi als auch antinazi tragen oft die Handschrift des verdeckten Einflusses der USA, was eher den Schattenstaat meint als dass es vom Präsidenten in Auftrag gegeben wurde. In der aktuellen Migrationsdebatte wird jeder als rechtsextrem gebrandmarkt, der sich etwa die Genoziddefinition des polnisch-jüdischen Anwalts und Friedensaktivisten Raphael Lemkin zu Herzen nimmt. Scheinbar unabhängige Institutionen, die den Daumen über Personen und Gruppen senken, sind keine lauteren Antifaschisten, sondern personell mit der no border, no nation-Agenda verflochten.

Das Bohemian Browser Ballet über absurde Nazijagden 

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Eurofighter: Airbus wehrt sich gegen Minister Doskozil

Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil sieht sich schon als Vizekanzler, wenn Kanzler Kern die Wahl verlieren sollte. Diese Ambitionen  sind so offensichtlich, dass er als Brutus karikiert wird. Er tat sich im Frühjahr mit Peter Pilz (damals Grüne) zusammen und klagte die Airbus Group mit einer US-Anwaltskanzlei wegen angeblicher Täuschung und vermeintlichen Betrugs bei der Beschaffung von schließlich 15 Jets. Wie 2006 war auch jetzt Pilz treibende Kraft bei der Einsetzung eines Eurofighter-U-Ausschusses, der besagter Anzeige weitere Munition liefern sollte. Tatsächlich ist der Bericht von Verfahrensanwalt Ronald Rohrer auch entsprechend abgefasst, doch dabei wird auch bewusst übersehen, dass Ex-Minister Norbert Darabos beim Vergleich mit EADS 2007 unter Druck stand (der mit dem Wirtschaftskrieg der USA gegen Europa zu tun hat). Airbus reagiert zunächst zwar empört, unternahm aber nichts vor den Kulissen; auch nicht, als Doskozil im Juli den Ausstieg aus dem System Eurofighter verkündete.

Einen Monat vor der Wahl, bei der sich auch Doskozils politisches Schicksal entscheidet, wird der Konzern aber mittels Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Wien und Pressekonferenz deutlich: „Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil (SPÖ) hat nur Spott und Hohn für den Flugzeughersteller Airbus übrig: Sieben Monate hat dieser gebraucht, um auf die Sachverhaltsdarstellung, mit der Doskozil den Eurofighter-Mutterkonzern bei der Staatsanwaltschaft angeschwärzt hatte, eine Gegenäußerung einzubringen. Stimmt, sagen die Airbus-Anwälte, darunter Peter Gauweiler, ein politischer Ziehsohn von Franz Josef Strauß (CSU) und als solcher langjähriges Mitglied der Bayerischen Landesregierung. Ein Konzern brauche eben lang, wenn er angeschossen werde – und bei einem Rüstungskonzern könne der Angreifer auch erste Punkte machen.“ Userpostings zeigen, dass vielen Gauweiler noch kein Begriff ist,  doch er ist die richtige Antwort auf die Wahl der Kanzlei Clifford Chance, die auch den Hersteller der Triebwerke amerikanischer F-16 General Electric vertritt.

Doskozil kündigt Klage gegen Airbus an

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Terrordrama im Hauptabendprogramm

In Deutschland, Österreich und der Schweiz wurde am 17. Oktober das Kammerspiel „Terror – Ihr Urteil“ gezeigt. Im Mittelpunkt steht ein Bundeswehrsoldat, der eine entführte Passagiermaschine abgeschossen hat und deswegen vor Gericht gestellt wird. Nachdem die ZuseherInnen ihr Urteil gefällt haben, erfolgt ein diesem gemäßer Richterspruch. In allen drei Ländern voteten die meisten für „Freispruch“, also wurde dann diese Version gezeigt.

Für das Publikum gab es auch eine Diskussion mit ExpertInnen, an der in Deutschland u.a. Ex-Verteidigungsminister Franz-Josef Jung teilnahm, in Österreich („das TV-Ereignis des Jahres“) Justizminister Wolfgang Brandstetter. Laut „Spiegel“ brachen bei der ARD die Leitungen zusammen, so rege war das Interesse der ZuseherInnen. In Deutschland wollten 86,9 % den Piloten Lars Koch in Freiheit sehen, in Österreich ebenfalls genau 86,9 % und in der Schweiz 84 %. bei den bisherigen mehr als 400 Aufführungen (eine davon im Landesgericht in Linz, auf die Brandstetter im ORF hinwies) war das Ergebnis meist nicht so deutlich, es ging aber auch in diese Richtung (ca. 60 zu 40).

Zu Ferdinand von Schirachs Stück „Terror“ und der verfilmten Version bat der „Spiegel“ Ex-Innenminister Otto Schily (einst bei den Grünen) um einen Gastkommentar. Dieser beginnt mit Überlegungen, die wir aus der fiktiven Gerichtsverhandlung kennen: „Rechtliche und moralische Konflikte sind nicht ausnahmslos aufgrund rechtlicher oder moralischer Prinzipien zu lösen. Es heißt, es gehöre zu den ehernen Grundsätzen unserer rechtsstaatlichen Verfassungsordnung, dass Leben nicht gegen Leben abgewogen werden könne. Wir wissen aber, dass es Fälle gibt, bei denen eine solche Abwägung sehr wohl stattfindet.“

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