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Terrordrama im Hauptabendprogramm

In Deutschland, Österreich und der Schweiz wurde am 17. Oktober das Kammerspiel „Terror – Ihr Urteil“ gezeigt. Im Mittelpunkt steht ein Bundeswehrsoldat, der eine entführte Passagiermaschine abgeschossen hat und deswegen vor Gericht gestellt wird. Nachdem die ZuseherInnen ihr Urteil gefällt haben, erfolgt ein diesem gemäßer Richterspruch. In allen drei Ländern voteten die meisten für „Freispruch“, also wurde dann diese Version gezeigt.

Für das Publikum gab es auch eine Diskussion mit ExpertInnen, an der in Deutschland u.a. Ex-Verteidigungsminister Franz-Josef Jung teilnahm, in Österreich („das TV-Ereignis des Jahres“) Justizminister Wolfgang Brandstetter. Laut „Spiegel“ brachen bei der ARD die Leitungen zusammen, so rege war das Interesse der ZuseherInnen. In Deutschland wollten 86,9 % den Piloten Lars Koch in Freiheit sehen, in Österreich ebenfalls genau 86,9 % und in der Schweiz 84 %. bei den bisherigen mehr als 400 Aufführungen (eine davon im Landesgericht in Linz, auf die Brandstetter im ORF hinwies) war das Ergebnis meist nicht so deutlich, es ging aber auch in diese Richtung (ca. 60 zu 40).

Zu Ferdinand von Schirachs Stück „Terror“ und der verfilmten Version bat der „Spiegel“ Ex-Innenminister Otto Schily (einst bei den Grünen) um einen Gastkommentar. Dieser beginnt mit Überlegungen, die wir aus der fiktiven Gerichtsverhandlung kennen: „Rechtliche und moralische Konflikte sind nicht ausnahmslos aufgrund rechtlicher oder moralischer Prinzipien zu lösen. Es heißt, es gehöre zu den ehernen Grundsätzen unserer rechtsstaatlichen Verfassungsordnung, dass Leben nicht gegen Leben abgewogen werden könne. Wir wissen aber, dass es Fälle gibt, bei denen eine solche Abwägung sehr wohl stattfindet.“

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