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Wenn Medien mit zweierlei Maß messen

DIe FPÖ attackiert die Medien, besonders seitdem sie in der Regierung ist, was an US-Präsident Donald Trump erinnert. Das ist die eine Seite der Medaille; die andere ist aber, dass die FPÖ von der Presse anders behandelt wird als andere, sich aber so verhalten soll, als würde man mit ihr z.B. wie mit der SPÖ umgehen. Das hat etwas von „ich verletze Spielregeln, weil ich damit davonkomme“, denn sobald auf Ungleichbehandlung hingewiesen wird, kommt der Vorwurf, Probleme mit freier Presse zu haben. Ähnlich ist es, wenn Regierungsmitglieder von Abgeordneten untergriffig angegangen werden, sich aber nicht wehren sollen, weil sie sonst das freie Mandat missachten. Beides sind fiktive Konstrukte, da weder Journalisten noch Politiker, die Fakten negieren oder zurechtbiegen, ihrer Verantwortung gerecht werden. Erinnern wir uns doch an den Wahlkampf 2017: wie lange hätte die FPÖ-Führung politisch überlebt, wenn über ihren zentralen Wahlkampfberater Geheimdienstgerüchte aufgekommen wären? Und was wäre, wenn sie – weil sie alles missachtet  – von der Verhaftung des Beraters überrumpelt wird? Wie lange wäre Heinz Christian Strache dann wohl noch Spitzenkandidat gewesen?

Es ist klar, dass es jetzt um Christian Kern, Tal Silberstein und die SPÖ geht; sicher wurde berichtet, aber in welchem Ausmaß? Wie wäre es gespielt worden, hätte es sich um die FPÖ gehandelt? Oder mal denke an den Skandal um das Liederbuch der Burschenschaft Germania, der FPÖ-Spitzenkandidat Udo Landbauer in Niederösterreich aus dem Rennen werfen sollte. Hier war das Zusammenspiel zwischen Medien und Opposition gut zu beobachten, zumal sich nach der Wahl herausstellte, dass das Liederbuch von einem Genossen illustriert wurde und ein anderer Genosse vor der Wahl wegen des Verdachts des Kindesmissbrauchs und der Wiederbetätigung verhaftet wurde. Deutlicher kann nicht gezeigt werden, wo aufgebauscht und wo der Ball flach gehalten wird. Und nun haben wir einen Skandal beim Verfassungsschutz, der Medien zufolge nicht im Verdacht des Amtsmissbrauchs bestehen soll, sondern darin, dass Innenministerium und Justiz einschritten. Wenn man sich eine Partei zum demokratiefeindlichen Popanz aufgebaut hat, muss man ja beunruhigt sein und jedes rechtskonforme Handeln anprangern. Dieses Urteil steht aber weder Medien noch Opposition zu, sondern z.B. der Bundesverfassung, dem Amtseid oder dem Beamtendienstrecht, und natürlich dem Strafgesetzbuch.

Justiz- und Innenminister im Bundesrat befragt

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