Der Verfassungsschutz, der inzwischen DSN heisst, meldet stolz die Überführung eines Agenten der GRU. In einer Presseaussendung wird beschrieben, was man ihm vorwirft; er sollte auch die politische Stimmung in Österreich abchecken und benutzte Übergabeorte, von denen er durch Vereinbarungen oder unscheinbare Markierungen in Kenntnis gesetzt wurde. DSN verweist auf der Staatsanwaltschaft übergebenes Material und erwähnt Paragraph 256 des Strafgesetzbuches, Geheimer Nachrichtendienst zum Nachteil der Republik. Es ist nicht Paragraph 319, Militärischer Nachrichtendienst für einen fremden Staat, vielleicht weil der Militärgeheimdienst GRU inzwischen die Aufgaben des KGB-Nachfolgers SWR übernommen hat oder aber man kennt sich beim DSN und in den Redaktionen nicht so genau aus. Es ist nicht bekannt, ob der Vater des „Diplomatensohnes“ bloss als Cover Diplomat war.
Man denkt beim Stichwort GRU unweigerlich an die „grosse“ und klischeehafte (von wegen „die schöne Spionin“) Enthüllung über eine Agentin, die in Italien spionierte und 2018 nach Russland abtauchte; damit lenkten vor ein paar Monaten „Spiegel“ und andere vom wahren Ausmass verdeckter russischer Präsenz im Westen ab. In Österreich sollte auch bedacht werden, dass 2018 der pensionierte Offizier Martin Möller verhaftet wurde, der von 2007 bis 2013 im Verteidigungsministerium arbeitete. Weder nach seiner Enttarnung durch Hinweise aus UK noch in seinem Prozess spielte eine Rolle, dass damals Minister Norbert Darabos daran gehindert wurde, sein Amt auszuüben. Auch die Justiz schützte Kabinettschef Stefan Kammerhofer, der fremde illegale Befehle weitergab und bei dem es nicht nur um Geheimen oder Militärischen Nachrichtendienst gehen hätte müssen. Das Abwehramt überprüfte ihn nie und schützte den Befehlshaber des Heeres (Darabos) nicht und auch der Verfassungsschutz zeigte sich desinteressiert, soll jetzt aber „Putins Agenten“ Einhalt gebieten.
Enttarnter russischer Spion – ein Weihnachtsmärchen? weiterlesen