Faymanns Asyl-Bluff

Während es für Angela Merkel immer enger wird und die Berichterstattung dies widerspiegelt, startet „Österreich“-Herausgeber Wolfgang Fellner einen Rettungsversuch für seinen Jugendfreund Werner Faymann. „So scharf wird jetzt die Grenze kontrolliert“ wird am 18. Jänner mit einem Bild verkündet, auf dem Faymann entschlossen wirken soll. Tatsächlich handelt es sich jedoch um Desinformationen, die unfreiwillig erhellend sind bezüglich der Verletzung von Gesetzen durch die Regierung.

Da „Österreich“ Fotos jener Menschen, die meist als „Flüchtlinge“ bezeichnet werden, stets manipulativ einsetzt, wurden hinter Faymann diesmal keine traurig blickenden Kinder montiert, sondern von Polizei zurückgehaltene Männermengen. „Faymann ändert Regierungs-Linie“ lesen wir auch auf der Titelseite, und „Ab Freitag strenge Kontrollen“. Da man Grenzen entweder kontrolliert oder dies nicht tut, gehören Adjektive wie „scharf“ oder „streng“ zur Desinformation, zumal auch in Deutschland etwa von der „Bild“ (17.1.) mit diesen Begriffen operiert wird. Am Vortag zitierte „Österreich“ Faymann mit „schärferen Grenzkontrollen“ bzw. „Grenzen scharf kontrollieren!“ und „Es gilt bereits: Jeder, der zu uns kommt, ist verstärkt zu kontrollieren“. (1) Es wirkt wie akkordiert zwischen SPD und SPÖ, wenn der Branchendienst Meedia, der Zeitungstitelseiten verbreitet, in seinem Newsletter am 17. Jänner titelt: „SPD für harte Linie“.

Damit wirklich jede/r auf den ersten Blick weiss, was angeblich Sache ist, fügt „Österreich“ auf dem Titel am 18. Jänner noch hinzu: „KANZLER FAYMANN kündigt neue Asylpolitik an. Asylwerber werden schon an Grenzen abgewiesen.“ Im Blattinneren lobt Fellner sich selbst, denn „höchst selten erregt ein Interview so viel Aufsehen“ wie jenes, das er mit Faymann führte und das am Sonntag abgedruckt wurde. Faymanns Ansage, dass die Grenzen „künftig schärfer kontrolliert werden, ist richtig“. Es sei „die einzig mögliche Reaktion auf den verschärften Asyl-Kurs in Schweden und  Deutschland. Österreich kann nicht zum ‚Zwischenlager‘ für Zehntausende Immigranten werden.“ Es gibt kein Recht auf Immigration, also darauf, sich das Land seiner Wahl auszusuchen; schon gar nicht unter dem Etikett „Flüchtling“, „Schutzsuchende“, „Schutzbedürftige“.

Jedes Land regelt Einwanderung und macht sie von bestimmten Kriterien abhängig und geht gegen illegale Einwanderung vor. Mithin gibt Fellner also zu, dass Faymann österreichische Gesetze bricht und dass er und seine „KollegInnen“ in anderen Medien diese Politik unterstützen und mit Berichterstattung (und Desinformationen) befeuern. Fellner nimmt auf den „Asyl-Gipfel“ diese Woche zwischen Bund und Ländern Bezug und will diesem (in wessen Namen?) Vorgaben machen: „Es dürfen nur noch  echte Kriegsflüchtlinge ins Land – bevorzugt syrische Frauen, Kinder, Familien. Ihnen muss mit aller Menschlichkeit und Offenheit geholfen werden.“ Fellner plädiert also dafür, weiterhin den rechtsstaatlichen Kurs zu verlassen und Willkür walten zu lassen.

Es gibt kein Asylrecht  für „Kriegsflüchtlinge“, da diese nicht politisch verfolgt werden, man kann ihnen aber subsidiären Schutz gewähren. Auch das Asylrecht ist kein Menschenrecht, das über anderen Rechten steht, sodass die öffentliche Ordnung und Sicherheit, die Rechtsstaatlichkeit und der Sozialstaat nicht gefährdet werden dürfen. Ebenso, wie „streng“, „scharf“, „stärker“ in Verbindung mit dem Begriff „Kontrollen“ vernebeln, lenken Begriffe wie „Menschlichkeit“ und „Offenheit“ davon ab, dass der Boden von Verfassung und Gesetzen verlassen wurde. Fellner verlangt vom Asylgipfel auch, dass „die immer zahlreicheren ‚Trittbrettfahrer‘ aus Afghanistan, Marokko, Algerien“ an der Grenze „erfasst und zurückgeschickt“ werden. Fellner und andere Herausgeber und Chefredakteuren haben monatelang geradezu hysterisch alle eingeladen und jene geprügelt, die Interessen der Republik Österreich vertraten. Wohl nicht zufällig berichtet „Österreich“ auch (samt Hinweis auf der Titelseite), dass eine 18jährige im Wiener Prater von einem afghanischen Asylwerber vergewaltigt wurde; wäre es wohl erwähnenswert, wenn der Täter Syrer wäre?

Fellner fordert weiters, dass es das „Shuttle-Service“ nach Deutschland „nur mehr für jene syrischen Kriegsflüchtlinge geben soll, die tatsächlich sofort von den Deutschen übernommen werden“ und unterstellt, dass sich jene rund 90.000 Personen, die sich seit letztem Jahr zusätzlich zur Bevölkerung in Österreich befinden, „Asyl-Werber“ sind. „Wir“ würden „alle Kraft brauchen“, diese Leute zu integrieren, wobei nach Fellners Vorstellungen noch 50.000 SyrerInnen dazukommen sollen. Als Bundeskanzler Werner Faymann vor einem Monat davon sprach, dass „die EU“ besagte 50.000 aufnehmen sollte, meinten die Menschen, die in Bruckneudorf im Burgenland gegen ein Massenlager demonstrierten, dass dann wohl Österreich diese Anzahl nehmen soll. (2) Faymann tritt wie die deutsche Kanzlerin, die ja im Herbst 2015 verkündete, alle SyrerInnen bekämen Asyl, Recht und Gesetz mit Füßen. Das Asylrecht ist nämlich ein Individualrecht, wie der deutsche Verfassungsjurist und ehemalige Verteidigungsminister Rupert Scholz in einem Interview ausführt. (3)

„Die Regierung muss jetzt handeln“, verkündet Fellner (für Faymann?): „Grenze sperren, Zuwanderer kontrollieren, alle Falschen abweisen. Jeder Streit darüber wäre lächerlich.“ Aus „Schutzsuchenden“ sind also „Zuwanderer“ geworden, die nur „kontrolliert“ werden sollen, statt Einwanderung nur entsprechend bestehenden Gesetzen zu ermöglichen; sie sind aber auch „Immigranten“ und „Trittbrettfahrer“ bzw. Vergewaltiger (siehe Fall des Afghanen). Mittels Verschleierungstaktik wird vermieden, auf die Genfer Flüchtlingskonvention, auf Schengen und auf Dublin III einzugehen. In einem Kasten auf Seite 2 von „Österreich“, gleich neben Fellners Kommentar, gibt es angebliche „Fakten“ („So sieht die Grenzsicherung aus“): „Die neue Regel gilt für alle Flüchtlinge: Nur jene, die Asyl in Österreich und Deutschland stellen. dürfen einreisen. Jene, die ‚durchreisen‘ und zum Beispiel nach Schweden wollen, werden von den Behörden abgewiesen“. Es steht tatsächlich nicht „Asylantrag stellen“ da, doch das ist nicht das Problem.

Wie in der Anweisung Fellners, Personen nach Deutschland zu bringen, kommt auch hier zum Ausdruck, dass die Nationalstaatlichkeit Deutschlands und Österreichs aufgegeben wird, als ob es sich um ein Land handeln würde, das eine Regierung hat. Verfassungs- und verwaltungsrechtlich gilt aber, dass nichts ohne das Gesetz und nichts gegen das Gesetz erfolgen darf; somit ist die Regierung (sowohl die deutsche als auch die österreichische) für Gesetzesbrüche verantwortlich zu machen. Für die bayrische Staatskanzlei hat der ehemalige Verfassungsrichter Udo Di Fabio ein Rechtsgutachten erstellt, das am 12. Jänner der Öffentlichkeit präsentiert wurde. (4) Di Fabio argumentiert u.a. damit, dass die Bundesregierung verfassungsrechtlich dazu verpflichtet  ist, „wirksame Kontrollen der Bundesgrenzen wieder aufzunehmen, wenn das gemeinsame europäische Grenzsicherungs- und Einwanderungssystem vorübergehend oder dauerhaft gestört ist“.  Auch in Österreich fällt dies in den Verantwortungsbereich der Regierung; nur die als Folge in Serie verletzten Gesetze heissen anders, etwa das Fremdenpolizei- und Grenzkontrollgesetz oder das Sicherheitspolizeigesetz betreffend Zwangsmaßnahmen (auch aggressive „Flüchtlinge“ durften nicht einmal berührt werden).

Di Fabio stellt fest, dass die Bundesregierung zwar im Fall eines „Notstandes“ die Grenzen öffnen dürfe, doch eine solche Maßnahme darf nur „punktuell“ und „auf wenige Tage beschränkt“ sein; eine „längere oder gar dauerhafte Außerachtlassung des geltenden Rechts“ ist nicht zu rechtfertigen, sodass diese Entscheidung ohne gesetzliche Grundlage getroffen wurde. Das Grundgesetz sieht auch „die Beherrschbarkeit der Staatsgrenzen und die Kontrolle über die auf dem Staatsgebiet befindlichen Personen“ vor. Es „garantiert nicht den Schutz aller Menschen weltweit durch faktische oder rechtliche Einreiseerlaubnis. Eine solche unbegrenzte Rechtspflicht besteht auch weder europarechtlich noch völkerrechtlich.“ Wie wir unter anderem durch die Berichterstattung des sich stets kanzlernah gebenden „Österreich“ wissen, agiert Werner Faymann ganz stolz in „engster Abstimmung“ mit Angela Merkel, auf die er immer wieder verweist.

Er sollte aber in „engster Abstimmung“ mit der österreichischen Bundesregierung, dem Parlament und nicht zuletzt den  Ländern handeln, die sogenannte Flüchtlinge ja unterbringen und zu 60 % auch finanziell versorgen müssen, und sich dabei in Einklang mit der Verfassung und den Gesetzen Österreichs befinden. „Wir haben Schengen temporär außer Kraft gesetzt, es gilt die Ausweispflicht“, zitiert „Österreich“ den forschen Faymann. Dass Schengen in dem Moment außer Kraft ist, wo die Außengrenzen der EU nicht mehr kontrolliert werden, scheint Faymann entgangen zu sein; ebenso, dass Kontrollen dann Aufgabe der Mitgliedsstaaten sind. Dafür ist er jederzeit bereit, Ungarn sogar mit NS-Vergleichen zu prügeln, weil man sich dort an nationales, internationales und EU-Recht hält.

Der Rechtsbrecher Faymann, für den Schengen und Dublin Makulatur sind, will jetzt via „Österreich“-Interview neuerlich Druck auf Ungarn ausüben: „Wer in der Flüchtlingsfrage nicht solidarisch ist, muss mit einem Veto bei Finanzhilfen in den nächsten Jahren rechnen.“ Flüchtling ist ein von der Genfer Flüchtlingskonvention definierter Begriff, der auf politisch Verfolgte zutrifft, die jedoch niemals aus „sicheren Drittstaaten“ kommen, sondern in angrenzende Staaten fliehen wie UngarInnen 1956 nach Österreich. Die Konvention verlangt zudem, dass sich als Flüchtling aufgenommene Menschen an die Gesetze ihres Gastlandes halten, und sie sieht vor, dass die Sicherheit des Gastlandes immer vorgeht. (5) Rupert Scholz weist darauf hin (3), dass es kein über anderen Rechten stehendes Recht auf Asyl gibt, sondern dieses – wie andere Rechte – durch anderes eingeschränkt wird. Er nennt die Rechtsstaatlichkeit, den Sozialstaat, den man nicht überfordern darf, und die öffentliche Ordnung und Sicherheit, denn dem Bundesverfassungsgericht zufolge hat die Bundesregierung eine Erhaltungspflicht gegenüber dem deutschen Volk.

Wenn Faymann und seine Gefolgsleute in der SPÖ, aber auch Grüne, Caritas und Co. permanent Schlagworte wie „Menschlichkeit kennt keine Obergrenzen“ von sich geben, negieren sie nicht nur geltendes Recht, sondern treten für die Auflösung des österreichischen Staates ein. Denn wie Rupert Scholz erklärt, wird ein Staat durch diese drei Merkmale definiert: Staatsvolk, Staatsgebiet, Staatsgrenzen; er hört zu existieren auf, wenn eines dieser Elemente fehlt. (3) „No border, no nation“ ist nach wie vor Slogan diverser Initiativen und bei Kundgebungen – zahlreiche Netzwerke mit vielen Organisationen in mehreren Staaten, die Gesetzesbruch für „refugees“ vorantreiben, werden nicht zufällig von George Soros unterstützt, der auch bei „regime changes“ im ehemaligen Ostblock, auf dem Balkan, im „arabischen Frühling“ auf verdeckte Weise mitwirkte. (6) Die „Obergrenze“, verfassungsrechtlich gesprochen, ist die österreichische Bundesverfassung; sie wird auch von der Genfer Flüchtlingskonvention selbst gesetzt, die politisch Verfolgte als Flüchtlinge bezeichnet, von diesen verlangt, sich an die Gesetze des Gastlandes zu halten und die festhält,  dass stets die eigene Sicherheit des Gastlandes vorgeht.

Nach Übergriffen, gewalttätigen Auseinandersetzungen, Unfällen (wenn Schlepper Leute einfach auf der Autobahn aussetzen) und Erschöpfung der Bevölkerung, die endlos freiwillig helfen, Dreck wegräumen, Essen und Kleidung austeilen und sich beflegeln lassen soll, kann davon keine Rede sein, dass unsere Sicherheit, unser Sozialstaat, der Rechtsstaaat und unsere Interessen real jene Bedeutung haben, die ihnen in einem Staat (mit Staatsvolk, Staatsgebiet, Staatsgrenzen) zukommen muss. Sieht man sich an, wie auf die  hunderttausendste „refugees“-Initiative in Postings reagiert wird (sinngemäss: „geht’s, schleicht’s eich damit!“), (7), dann ist klar, dass die ÖsterreicherInnen diese verfehlte Politik nicht mehr dulden wollen. Inzwischen ist auch nicht mehr Tabu, aus dem Nähkästchen der weniger schönen Erfahrungen von Helferinnen mit Männern aus anderen Kulturen zu plaudern, die sich als „extrem fordernd, unzuverlässig und aufdringlich“ erweisen. (8)

Nicht nur Verfassungsrechtler gehen davon aus, dass Angela Merkel genug juristisches Know-How im Kanzleramt haben müsste, um Rechtsbrüche in Serie zu vermeiden. Auch bei Werner Faymann fragt man sich, womit der Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt eigentlich beschäftigt ist, wenn  der Kanzler laut „Österreich“ derzeit „prüfen“ lasse, „welche rechtlichen Möglichkeiten es für schnellere Abweisungen noch vor der Einreise gibt“. Mit Verspätung von mehreren Monaten dämmert es Faymann, dass die EU es nicht schafft, ihre Außengrenzen zu sichern, sodass „Schengen als Ganzes infrage gestellt wird“. Was „Abweisungen noch vor der  Einreise“ betrifft, ist anzunehmen, dass sich etwaige Urlauber aus Nordafrika, die Kälte, Schnee und Regen vermissen, nicht zu Fuß über das leidgeprüfte Slowenien (9) auf den Weg machen, sondern mit dem Flugzeug einreisen. Daher wird es sich wohl um Personen handeln, die meinen, sie könnten als „Flüchtlinge“ durchrutschen bzw. um Menschen, die sich nicht ausweisen können oder die falsche Papiere haben und / oder falsche Angaben machen. Faymann wirft also eine Nebelgranate, wie es auch in der Debatte um  „schnellere Abschiebungen“ besagter Nordafrikaner der Fall ist. (10)

Während es für Angela Merkel immer enger wird, springt immerhin noch „Österreich“ für Werner Faymann in die Bresche, und es gibt stets auch aufmunternde Presseaussendungen der SPÖ und ihrer Vorfeldorganisationen. (11) Während in Deutschland alles nicht nur gebannt auf die nächsten bayrischen Schachzüge wartet, sondern auch auf Landstagswahlen im März unter anderem in Rheinland-Pfalz, gibt es in Österreich eine bislang nicht wirksame parlamentarische Mehrheit gegen den Merkel-Faymann-Kurs. Dazu müsste die ÖVP aber mit der FPÖ und dem Team Stronach stimmen, was die Koalition zwischen SPÖ und ÖVP beenden und in vorzeitige Neuwahlen führen würde. Diese werden in Österreich und in Deutschland ohnehin immer öfter als einziger Ausweg betrachtet, da sich sowohl Merkel als auch Faymann vollkommen disqualifiziert haben.

(1) hier analysiert: https://alexandrabader.wordpress.com/2016/01/17/muessen-merkel-und-faymann-gehen/
(2) https://alexandrabader.wordpress.com/2015/12/17/asylrealitaet-am-beispiel-bruckneudorf/
(3) https://www.youtube.com/watch?v=F0mdC-kdLf4
(4) https://www.youtube.com/watch?v=6l53tRUh8FA
(5) http://www.andreas-unterberger.at/m/2015/09/migration-als-waffe-gegen-ungarn-ij-und-ganz-europa/
(6)  http://info.kopp-verlag.de/hintergruende/deutschland/friederike-beck/betreutes-fliehen-george-soros-und-das-netzwerk-um-pro-asyl.html und http://norberthaering.de/de/27-german/news/517-soros-merkel-fluechtlinge#weiterlesen und https://alexandrabader.wordpress.com/2016/01/03/willkommen-auf-der-atlantik-bruecke
(7) http://www.krone.at/Wien/Skurriles_Video_wirbt_fuer_Fahrschein-Spende-Wiener_Linien-Story-490013
(8) http://www.welt.de/regionales/hamburg/article151097419/Extrem-fordernd-unzuverlaessig-und-aufdringlich.html
(9) http://www.welt.de/politik/ausland/article151132309/Wir-haben-keine-Wahl-wir-muessen-Fluechtlinge-abweisen.html
(10) http://www.faz.net/aktuell/politik/fluechtlinge-asylschnellverfahren-fuer-nordafrikaner-geplant-14018758.html
(11) https://alexandrabader.wordpress.com/2016/01/16/willkommen-auf-der-titanic/ und https://alexandrabader.wordpress.com/2016/01/15/regierungsumbildung-was-im-hintergrund-laeuft/

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