Schlagwort-Archive: Verfassungsrang

Impfzwang und Grüner Pass? Nicht mit uns!

Nein, es reicht noch nicht allen – nicht einmal denen, die nicht mehr auf Corona hereinfallen. Auch sie wollen oft nicht wahrhaben, dass diese Agenda brutal durchgezogen wird und niemand ihnen ihren Widerstand abnehmen wird. Aber was braucht es noch als die Beteuerungen der Koalition, dass „die Impfpflicht“ auf jeden Fall kommt? Da auch SPÖ und NEOS dies unterstützen, wäre es sogar möglich, sie zu einem Verfassungsgesetz zu machen. Vom Verfassungsgerichtshof dürfen wir uns nichts erwarten, weil er mit Immobilieninvestoren verbunden ist, deren Netzwerk auch mit China und Russland zu tun hat. Es wundert auch nicht, wer grosszügig mit „Corona-Hilfen“ versorgt wird, während z.B. der Handel von Interessenvertretern verraten wird.

Mitleid ist aber fehl am Platz, wenn sich Unternehmer alles gefallen lassen oder am Eingang zu Geschäften Kontrollen wie unten bei Thalia durchführen. Wer sich dem unterwirft, mag vielleicht im einen oder anderen Fall „Ungeimpften“ etwas mitbringen oder sich schon darauf vorbereiten, selbst bald als „ungeimpft“ zu gelten. Es wäre aber wohl naiv anzunehmen, dass dies auf viele derjenigen zutrifft, die sich wie eine Herde Schafe anstellen. Und ich verstehe vollkommen, dass einige Leute überhaupt nicht mehr hinausgehen und zumindest das einkaufen wollen, was ihnen „erlaubt“ wird. Ob die Kunden von Thalia und Co. auch nur ahnen, dass sie sich wie in China verhalten, wo der Great Reset bereits stattfindet? Dabei geht es auch um die Unterwanderung unserer Gesellschaft, was hier am Beispiel der USA und der neuen Seidenstrasse, aber auch der Verlagerung von Produktionen nach China erklärt wird.

Thalia in der Mariahilferstrasse

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Menschenrechte werden in Österreich mit Füssen getreten

Es ist reine Ablenkung nach dem Motto „und man sieht nur die im Lichte, die im Dunklen sieht man nicht“, wenn Pseudo-Antifaschisten jetzt über die vielen Burschenschafter in der FPÖ klagen. Denn während SOS Mitmensch und Hans Henning Scharsach Burschenschafter mit Rechtsextremismus-Vorwürfen beleuchten, decken sie NS-Wiederbetätigung in der österreichischen Justiz nach dem Vorbild von Arisierung und Judengesetzen zu.  Kriminelle Seilschaften entrechten ihre Opfer zu Zehntausenden, um ihren Besitz an sich zu bringen (Häuser, Wohnungen, Schmuck, Bankkonten, Aktien, Antiquitäten usw.) und ein Justizsystem mit teilweise totalitären Zügen schützt die Täter. Laut Verbotsgesetz ist nationalsozialistische Wiederbetätigung auch jede Straftat im Geist des NS, die schwere Körperverletzung zur Folge hat, was auf die Traumatisierung von Opfern zutrifft, denen man ihre Freiheit, ihren Wohlstand, ihr Zuhause raubt  und die nur selten hoffen können, den „Judenstern“ noch zu Lebzeiten loszuwerden.

Wie dreist die Justiz dort wieder anknüpft, wo sie 1945 aufhören musste, sieht man z.B. an Auftritten des Leiters der Präsidialsektion im BMJ Michael Schwanda. Wie er die Justiz vor 1945 beschreibt, ist der Spiegel,  den er sich selbst vorhalten muss, denn er deckt Täter durch das Verweigern von Dienstaufsicht.  Die Ariseure und ihre Komplizen verletzen alle Bestimmungen der EMRK und der EU-Grundrechtscharta, also Verfassungsbestimmungen, was Höchstgerichte tolerieren, obwohl sie daran gebunden sein müssen. Und sie verletzen auch Bestimmungen des Staatsvertrags, die ebenfalls im Verfassungsrang stehen, etwa Artikel 6, Menschenrechte: „1. Österreich wird alle erforderlichen Maßnahmen treffen, um allen unter österreichischer Staatshoheit lebenden Personen ohne Unterschied von Rasse, Geschlecht, Sprache oder Religion den Genuß der Menschenrechte und der Grundfreiheiten einschließlich der Freiheit der Meinungsäußerung, der Presse und Veröffentlichung, der Religionsausübung, der politischen Meinung und der öffentlichen Versammlung zu sichern.

Schwanda spricht am Westbahnhof, 2016

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