Auf den allerersten Blick sieht es so aus, als seien „die“ Eurofighter-Verfahren eingestellt; dies ruft sofort kritische Reaktionen der Opposition hervor. Doch es handelt sich nur um Ermittlungen, die sich gegen Airbus Defence und die zum Konzern gehörende Eurofighter Jagdflugzeug GmbH richten; es betrifft jedoch nicht Verfahren gegen Einzelpersonen. Meine Recherchen brachte ich vergeblich den Staatsanwaltschaften zur Kenntnis und wies auch den Leiter der Finanzprokuratur Wolfgang Peschorn auf sie hin, der Österreich gegen Airbus vertrat. Die „Kronen Zeitung“ schreibt: „Einen Tag nach der aufsehenerregenden Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien herrscht Enttäuschung und blankes Entsetzen in der Rossauer Kaserne in Wien, dem Sitz der Verteidigungsministerin. Denn eine der letzten Möglichkeiten, den Eurofighter loszuwerden, hat sich endgültig in Luft aufgelöst: Das OLG hat die Betrugsermittlungen gegen Airbus endgültig eingestellt.“ Klaudia Tanner trat darin das Erbe von Ex-Minister Hans Peter Doskozil an, der von einem „Skandal“ spricht, weil er Airbus 2017 angezeigt hatte, was die Republik alles in allem sieben Millionen Euro kostete. Inzwischen hat sich auch die Korruptionsstaatsanwaltschaft zu Wort gemeldet und betont, dass sie auch weiterhin gegen 60 Personen wegen Geldwäsche, Untreue und Bestechung ermittle.
Sehen wir uns einmal die Presseaussendung des OLG an: „Das Oberlandesgericht Wien hat die Entscheidung des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 24. April 2020 bestätigt, mit der das Ermittlungsverfahren gegen die Eurofighter Jagdflugzeug GmbH, gegen die Airbus Defence & Space GmbH (eine Gesellschafterin der Eurofighter Jagdflugzeug GmbH) und gegen NN (Geschäftsführer der Eurofighter Jagdflugzeug GmbH in den Jahren 2000 bis 2006) eingestellt wurde. Die Verfahrenseinstellung betrifft nur einen Teil des Ermittlungsverfahrens. Nicht betroffen ist das Verfahren, das gegen weitere Personen wegen anderer Tatbestände geführt wird. Zum Hintergrund: Im Jahr 2003 kaufte die Republik Österreich 18 militärische Flugzeuge, und im Jahr 2007 wurde ein Vergleich geschlossen, mit dem unter anderem die Zahl der Flugzeuge auf 15 reduziert wurde. Auf der Basis einer Strafanzeige vom Februar 2017 ermittelt nun die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA) wegen des Betrugsverdachts, dem zwei Täuschungshandlungen zugrundeliegen sollen: (a) die Täuschung über die Fähigkeit, die Flugzeuge fristgerecht zu liefern; (b) das Verschweigen der Tatsache, dass in den Kaufpreis Kosten (rund EUR 183 Millionen) für vereinbarte Gegengeschäfte (rund EUR 4 Milliarden für eine Zeit von 15 Jahren) einkalkuliert worden waren.
Florian Scheuba (u.a. „Falter“) auf Twitter
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