Stalker müssen im realen Leben viel mehr Hemmschwellen überwinden als in der virtuellen Welt, sodass die Gefahr belästigt zu werden auch größer geworden ist. Der typische Cyberstalker, wenn es diesen denn gibt, hat Angst, wenn eine gestalkte Person vor seiner Tür steht oder ihn anruft. Daher würde er wohl kaum seinerseits zur Tür eines oder einer anderen kommen wie andere Stalker. Doch es gibt auch Mischformen aus virtuell und real, insbesondere dann, wenn es vorher eine persönliche Beziehung gab. Für Betroffene ist das der Alptraum, weil der Täter – es sind meist Männer – dann allgegenwärtig wirkt. Dazu kommt, dass die Grenzen auch beim Online-Verhalten fließend sind, weil ein Posting ja schnell getippt oder eine Message abgeschickt ist. Stalking kommt nicht umsonst aus der Jaegersprache und bedeutet, sich anzupirschen, als schleichende Gefahr Informationen über die Beute zu sammeln, um dann zuzuschlagen. Die Opfer von Cyberstalkern sind meist fassungslos, weil sie nichts getan haben, um die Aufmerksamkeit des Täters auf sich zu ziehen.
Ihnen geht nichts ab, wenn sie nichts von seiner Existenz wissen, aber das ist auch der Punkt. Nur indem der Stalker sie zwingt, von ihm Notiz zu nehmen, kann er sich in der Illusion wiegen, eine wie immer geartete Beziehung zu ihnen zu haben. Manche Stalker suchen in den Postings ihnen fremder Personen nach Möglichkeiten, ihre Opfer per Anzeige mit sich zu beschäftigen. Es gibt im Netz viele Jäger aus scheinbar edlen Motiven, die zunächst Nazis aufspürten, nun aber immer mehr dazu neigen, jeden, der ihnen nicht passt, in eine Ecke zu stellen. Wenn es wirklich um Nazis geht und die Motive okay sind, ist ja auch nichts dagegen einzuwenden. Doch die Grenzen sind fließend, weil sich gerade in Foren im Netz auch User einklinken, die wirklich nur stalken, andere bloßstellen und mit Unterstellungen demütigen wollen. In gewisser Weise sind Gesetze eine Gesetzeslücke für Stalker, denn sie haben die Aufmerksamkeit ihrer Opfer spätestens dann, wenn diesen eine Anzeige ins Haus flattert. Es gibt einen auch von den Medien gehätschelten Stalker, der wahlweise Artikel 3 des NS-Verbotsgesetzes und § 107a für „beharrliche Verfolgung“ (im Ernst!) heranzieht. Beim Verbotsgestz genügt ein Posting mit einer Postkarte aus der Zeit nach 1933, um die Behörden auf Trab zu bringen. „Stalking“ bedeutet, dass das Opfer dem Stalker virtuell den Mittelfinger zeigt bzw. ihn für seine Verleumdungen zur Rede stellt. Eine gestalkte Frau stand vor der Tür des Stalkers, der sie jahrelang im Netz diffamierte und immer wieder versuchte, sie anzuzeigen: „Nicht ich habe seinerzeit den Kontakt zu M. gesucht oder herstellen wollen (kannte den Herrn nicht), sondern er selbst war es, der von heute auf morgen mich erstmals in einem Mail im August 2010, attackierte….Motive könnten sein: Einschüchterungsversuch, Demütigungversuch, ein der Seele zugrunde liegender Sadismus? Ich glaube inzwischen wirklich, dem Herrn M. bereitet es einen krankhaften Genuss, wenn er andere Menschen öffentlich verunglimpft und diffamiert.
Wehr dich!