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Peter Pilz und das Kavaliersdelikt

Alles scheint auf Schiene zu sein: Am 30. Mai 2018 stellt die Staatsanwaltschaft Innsbruck allerspätestens Ermittlungen gegen Peter Pilz wegen sexueller Belästigung ein, tags darauf räumt Peter Kolba, der Klubobmann der Liste Pilz, seinen Sessel, und ab dann kann sich die Regierung warm anziehen. Denn der angeblich grösste Aufdecker der 2. Republik wird ihr dann via BVT-Untersuchungsausschuss ordentlich einheizen, aber auch darüber wachen, dass die Pilz-Abgeordnete Daniela Holzinger im Eurofighter-U-Ausschuss das „Richtige“ vertritt. Viele finden es lästig, dass ein paar Frauen offenbar die Frechheit besitzen, der weiteren Karriere des Langzeitabgeordneten (1986 – 2017!) im Weg zu sein. Wer deren Partei ergreift und es in Gegenteil bezeichnend findet, dass an ihnen Kritik geübt wird, landet selbst rasch im Eck. Dazu kommt aber als Paradoxon, das im U-Ausschuss-Hype nicht bedacht wurde bzw. nicht bekannt war, dass die Leiterin des Extremismusreferats beim BVT, um die es u.a. gehen soll, Vorwürfe wegen Diskriminierung und Sexismus erhebt.

Da ist ein „Ausschussstar“ Peter Pilz sicher ideal, steht er doch auf der Seite von Männerbündelei und Frauenverachtung. Pilz‘ Rückkehr kann z.B. Wolfgang Fellners „Österreich“ kaum erwarten, während Anna Thalhammer in der „Presse“ widerspricht: „Die Wirklichkeit von Peter Pilz und die der Innsbrucker Staatsanwaltschaft klaffen dann doch auseinander. Der Parteichef verkündete per Video am Donnerstag, dass er nun zurück sei und seine Arbeit im Parlament bald wieder aufnehmen werde. Sein Comeback rechtfertigt Peter Pilz damit, dass die Staatsanwaltschaft Innsbruck zwei Betroffene vernommen hätte – diese die Erlaubnis zur strafrechtlichen Verfolgung aber nicht gegeben haben.“ Da es um ein eingeschränktes Offizialdelikt geht, kommt es zum einen auf die Ermächtigung der Opfer zur Strafverfolgung an (denen Kleingeister wie üblich dann „Racheabsichten“ unterstellen), doch die Staatsanwaltschaft kann auch den Schluß ziehen, dass der Vorwurf der sexuellen Belästigung gerechtfertigt ist. Sie hat das Verfahren keineswegs eingestellt: „Es werden weitere Betroffene und Zeugen befragt, da weitere Fälle aufgetaucht sind. Pilz seinerseits hat nun einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens gestellt – dieses Begehren wird nach einer Frist von vier Wochen das Landesgericht behandeln.“

Pilz-Mail an Georg Renner (Addendum), Twitter

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