Schlagwort-Archive: Michael Schwanda

So brutal sind kriminelle Seilschaften in der Justiz

Die Erben der Nazis sind nicht FPÖ-Mitglieder, die etwas Dummes auf Facebook posten und über die sich alle inklusive Mainstream empören. Die Erben der Nazis sitzen z.B. in den österreichischen Bezirksgerichten, wo zehntausende unschuldige Opfer routinemässig zwangsentrechtet werden, um sie zu demütigen, auszurauben, wohnungslos zu machen und nicht selten an den erlittenen Qualen sterben zu lassen. Diese Erben der Nazis müssen jetzt ihr eigenes brutalstes Unrecht selbst überprüfen und appellieren an die Regierung, bei den Gerichten nicht zu sparen. Da sie jedoch nur zu bereitwillig auf „Anregung“ (die jeder und jede machen kann) Menschen ihre Rechte nehmen, damit sich andere z.B. deren Immobilien unter den Nagel reißen, haben sie dies selbst verschuldet. Sie könnten sich, wären sie Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten verpflichtet, ja weigern, solchen „Anregungen“ nachzukommen, die Opfer von da an zur Ratte im Labyrinth machen. Doch im Zusammenspiel mit Massensachwaltern und Fake-Gutachtern (alles gedeckt von Richtervereinigung, Anwalts- und Ärztekammer) steht viel zu viel auf dem Spiel, zumal es ja ausser den eingeschüchterten und bedrohten Opfern, ihren Angehörigen und mitfühlenden Freunden niemanden gibt, der sich daran stößt. 

Arisierung 2.0 ist vollkommen in Ordnung für „Menschenrechtsorganisatioen“, DÖW und Israelitische Kultusgemeinde, obwohl auch Juden betroffen sind. Mittels Fake-Gutachten werden Menschen als „nicht geschäftsfähig“ erklärt, wobei die Gutachter, die damit reich werden, ihre Opfer oft nicht einmal sehen, sondern ein „Aktengutachten“ erstellen, basierend auf dem, was der Denunziant bei der Gestapo-Nachfolge (Bezirksgericht) vorlegt bzw. behauptet. Dann verlieren Opfer die Verfügungsgewalt über ihren Besitz, ihr Konto, ihre Persönlichkeitsrechte und sind wie „damals“ vom Mitgefühl anderer Menschen abhängig. An der erlittenen Gewalt sterben viele vor ihrer Zeit, weil es fast aussichtslos erscheint, den modernen Nazinetzwerken zu entkommen. Es darf nicht vergessen werden. dass die industrielle Massenvernichtung in Konzentrationslagern damit begann, dass mit Gaswagen an sog. geistig Behinderten experimentiert wurde. Wenn Nazibehörden nur halb so korrupt waren wie österreichische Bezirksgerichte, werden auch zahlreiche Nichtbehinderte unter den Opfern gewesen sein. Wobei die Nazis ja deswegen auf Gas „umstiegen“, weil sie zynischerweise bemerkten, dass Massenerschiessungen sehr aufwändig sind und lange dauern. Da Opfer von Bezirksrichtern auch als „lebensunwertes Leben“ betrachtet werden, fragt man sich, ob sie sich nicht eine noch höhere Todesrate unter den von ihnen Gequälten wünschen.

Bericht der „Kronen Zeitung“

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EU: Österreich verletzt Unionsrecht

Als Erbe der alten Regierung muss man feststellen, dass Österreich Unionsrecht verletzt und daher ein Vertragsverletzungsverfahren wie jetzt gegenüber Polen überfällig ist. Dies stellt auch eine Hypothek für den neuen Justizminister Josef Moser dar, der die Unabhängigkeit der Justiz betont, aber auch „Benimmregeln“ für Richter möchte. Seit Jahren wird die EU-Grundrechtecharta in Österreich folgenlos verletzt, weil kriminelle Seilschaften in der Justiz Zehntausenden alle Menschenrechte nehmen, um sich ihren Besitz anzueignen, darunter auch Immobilien. Es wird umfassend gemauert, wenn Betroffene, ihre Angehörigen, echte Journalisten und tatsächliche Menschenrechtsaktivisten diese Mißstände bekämpfen. Die Zustände verletzen auch die EMRK, UN-Konventionen, das Staatsgrundgesetz von 1867, den österreichischen Staatsvertrag von 1955 und das NS-Verbotsgesetz, da Straftaten im Geist des Nationalsozialismus begangen werden. Was die EU Polen vorwirft, das Aushöhlen der Gewaltenteilung, gilt für Österreich noch weit mehr, da Justiz und Polizei als Einheit agieren, wenn es um Opfer von Zwangsentrechtung und Massenenteignung geht. Es werden alle Menschenrechte verletzt einschliesslich des Rechts auf Leben, da die Opfer in einer ausweglosen Situation, verarmt und obdachlos gemacht, nicht selten an dem sterben, was man ihnen antut.

Es gibt keine NGO, keine Zivilgesellschaft, die sich auch nur im Mindesten dafür interessiert, Mitbürger vor schwersten Menschenrechtsverletzungen zu schützen. Man muss davon Behindertenorganisationen ausnehmen, die jedoch seit Jahren vergeblich die Umsetzung z.B. der UN-Behindertenkonvention einmahnen, was auch das neue Regierungsprogramm nicht hergibt. In der Regierungserklärung von Kanzler Sebastian Kurz vor dem Parlament war davon die Rede, dass Österreich vor über 70 Jahren wiederaufgebaut wurde; doch auch wenn dies wirtschaftlich gelungen ist, blieb der Geist des Nationalsozialismus vielfach erhalten. Nur so kann man nicht nur Täterstrukturen erklären, sondern auch, dass so viele wegsehen und so gleichgültig sind gegenüber dem Leid ihrer Mitmenschen. Wer 1938 Verfolgten die Tür vor der Nase zuschlug, dessen Nachkommen gehen heute so um mit den Opfern der Arisierungsmafia. Es mag paradox klingen, aber der NS-Geist ist auch dort zu finden, wo so gerne reflexartig „Nazi“ gerufen wird, da nur persönliche Auseinandersetzung Voraussetzung dafür ist, Demokrat/in und Humanist/in zu sein.

Justizminister Moser im Interview

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Menschenrechte werden in Österreich mit Füssen getreten

Es ist reine Ablenkung nach dem Motto „und man sieht nur die im Lichte, die im Dunklen sieht man nicht“, wenn Pseudo-Antifaschisten jetzt über die vielen Burschenschafter in der FPÖ klagen. Denn während SOS Mitmensch und Hans Henning Scharsach Burschenschafter mit Rechtsextremismus-Vorwürfen beleuchten, decken sie NS-Wiederbetätigung in der österreichischen Justiz nach dem Vorbild von Arisierung und Judengesetzen zu.  Kriminelle Seilschaften entrechten ihre Opfer zu Zehntausenden, um ihren Besitz an sich zu bringen (Häuser, Wohnungen, Schmuck, Bankkonten, Aktien, Antiquitäten usw.) und ein Justizsystem mit teilweise totalitären Zügen schützt die Täter. Laut Verbotsgesetz ist nationalsozialistische Wiederbetätigung auch jede Straftat im Geist des NS, die schwere Körperverletzung zur Folge hat, was auf die Traumatisierung von Opfern zutrifft, denen man ihre Freiheit, ihren Wohlstand, ihr Zuhause raubt  und die nur selten hoffen können, den „Judenstern“ noch zu Lebzeiten loszuwerden.

Wie dreist die Justiz dort wieder anknüpft, wo sie 1945 aufhören musste, sieht man z.B. an Auftritten des Leiters der Präsidialsektion im BMJ Michael Schwanda. Wie er die Justiz vor 1945 beschreibt, ist der Spiegel,  den er sich selbst vorhalten muss, denn er deckt Täter durch das Verweigern von Dienstaufsicht.  Die Ariseure und ihre Komplizen verletzen alle Bestimmungen der EMRK und der EU-Grundrechtscharta, also Verfassungsbestimmungen, was Höchstgerichte tolerieren, obwohl sie daran gebunden sein müssen. Und sie verletzen auch Bestimmungen des Staatsvertrags, die ebenfalls im Verfassungsrang stehen, etwa Artikel 6, Menschenrechte: „1. Österreich wird alle erforderlichen Maßnahmen treffen, um allen unter österreichischer Staatshoheit lebenden Personen ohne Unterschied von Rasse, Geschlecht, Sprache oder Religion den Genuß der Menschenrechte und der Grundfreiheiten einschließlich der Freiheit der Meinungsäußerung, der Presse und Veröffentlichung, der Religionsausübung, der politischen Meinung und der öffentlichen Versammlung zu sichern.

Schwanda spricht am Westbahnhof, 2016

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