Schlagwort-Archive: kriminelle Vereinigungen

Der Innenminister und die Menschenrechtskonvention

Mehr hat es nicht gebraucht: für Innenminister Herbert Kickl ist die Europäische Menschenrechtskonvention nicht sakrosankt, da das Recht nicht über der Politik steht, sondern von dieser gemacht wird. „Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus“, heißt es in Artikel 1 der Bundesverfassung. Damit sind allerdings nur ihrem Gewissen, nicht der Regierung oder dem Klubzwang verpflichtete Abgeordnete gemeint. Tatsächlich ist weder die EMRK auf ewig unveränderbar noch sind es andere Bestandteile der Bundesverfassung. Immer wieder wurde ja kritisiert, dass Regierungen Gesetze einzementieren, indem sie diese in den Verfassungsrang erheben, was Zweidrittel-Mehrheiten in Parlament erfordert. EMRK und Genfer Flüchtlingskonvention sind in der Nachkriegszeit entstanden und waren Meilensteine, die Kickl wegen illegaler Masseneinwanderung nun in Zweifel zieht. Doch genau dafür wurden sie auch nie geschaffen, sodass man im Gegenteil verlangen muss, dass sie angewandt statt missbraucht und unterlaufen zu werden.

Wie auf Knopfdruck wird hyperventiliert, die NEOS stellen einen Misstrauensantrag gegen Kickl, der nur eine parlamentarische Debatte und Beachtung einbringt. Wer aber in Schnappatmung verfällt, sobald das Wort „Schutzsuchende“ erwähnt wird, blendet alles andere nur zu bereitwillig aus. Während es deren Menschenrechte verletzen soll, keine reichhaltigere Essensauswahl zu haben, reichen für Einheimische Decken, welche man via Caritas (die per Presseaussendung schnorrt) für Obdachlose spenden kann. Für „Schutzsuchende“ (was nicht mit dem Begriff „Flüchtling“ übereinstimmt) ist nichts jemals genug, während zugleich zehntausende Einheimische kriminellen Anwälten ausgeliefert werden, die man jetzt in „Erwachsenenverteter“ umbenannt hat, die aber immer noch die Massensachwalter von vorher sind. Damit verrät Österreich auch die Vereinten Nationen, die 2013 mit einer Fünfjahresfrist verlangten, massiv menschenrechtsverletzende Praktiken abzustellen. Diese bestehen ungehindert weiter, schon weil kriminelle Anwälte ansonsten geraubtes Eigentum zurückerstatten und Opfer entschädigen müssten, was sie gar nicht können (sodass die Republik Wiedergutmachung leisten muss). Man nennt Kriminelle jetzt „besonders qualifizierte Erwachsenenvertreter“, weil sie besonders gut sind im Quälen, Vernachlässigen, Demütigen und Ausrauben ihrer Opfer.

Die NEOS auf Twitter

 

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Justizminister Brandstetter geht – und das ist gut so

Justizminister und Vizekanzler Wolfgang Brandstetter wollte auch der neuen Regierung angehören, sagt  jetzt aber, dass er nicht mehr zur Verfügung steht. Er war von Anfang an umstritten, weil er in politisch brisanten Fällen von Aliyev bis Hypo zuvor als Strafverteidiger tätig war.  Dennoch erwarteten sich manche von ihm professionelle Amtsführung, doch er entwickelte sich zu einem Befürworter der Einschränkung der Meinungsfreiheit und sah bei Massenenteignungen durch kriminelle Netzwerke in der Justiz einfach weg. Was die Hypo Alpe Adria betrifft, arbeitete er da mit Gabriel Lansky zusammen, der die Interessen Kasachstans gegen Aliyev vertrat: „Die Liste seiner Klienten ist lang, sie reicht von Spitzenpolitikern wie Ex-Bundeskanzler Werner Faymann über die ehemaligen Hypo-Vorstände Wolfgang Kulterer und Tilo Berlin bis zu Ex-Telekom-Vorstand Rudolf Fischer und dem ehemaligen kasachischen Botschafter Rakhat Aliyev. Auch im Libro-, im BAWAG-, im Kaprun- und im Wiener Baukartellprozess war Brandstetter als Strafverteidiger involviert.“ Zur Causa Hypo hat „Addendum“ Aktenvermerke, „die nahelegen, dass ein wesentlicher Teil in der Vorbereitung auf den Prozess darin bestanden hat, über unterschiedliche Zugänge und Gesprächskanäle Informationen über den Stand der Ermittlungen zu bekommen.“

Lansky mischte auf SPÖ-Rat mit, kein Wunder, gilt er doch als Freund von Ex-Kanzler Alfred Gusenbauer, der ihn auch gerne als Minister gesehen hätte und für den er später einfädelte, dass er Berater des kasachischen Staatschefs Nursultan Nasarbajew wurde. „Addendum“ schreibt:  „Die Kanzlei von Gabriel Lansky (LGP) hat zunächst Wolfgang Kulterer vertreten, später aber die Gegenseite beraten: Wie eine interne Unterlage der Finanzprokuratur zeigt, wurde der verstaatlichten Hypo im Jahr 2010 ‚aus dem Büro des StS Mag. Schieder‘ die LGP empfohlen. Andreas Schieder war damals SPÖ-Staatssekretär im Finanzministerium. Lansky wurde später auch tatsächlich mit der forensischen Aufarbeitung der Hypo-Geschäfte in der Ukraine beauftragt. Ein knappes Jahr davor, also 2007, hatte das Kulterer-Verteidigerteam den von der Staatsanwaltschaft beauftragten Gutachter Fritz Kleiner im Fokus. Brandstetter kannte Kleiner aus dem BAWAG-Prozess06. In einem Vermerk der Kanzlei BKQ vom 30. April 2007 heißt es: ‚Prof. Brandstetter berichtet, dass sich der Gutachter Fritz Kleiner im Bawag-Verfahren durch die Verteidiger kaum provozieren ließ und sein Gutachten stur verteidigte.'“

 Dokumentation von 2015 zum Fall Aliyev

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