Aus dem Mord an einer Alleinerzieherin aus Polen wird eine „Beziehungstat“, obwohl der syrische Täter die Frau immer wieder belästigt hat. Entgegen bisherigen Ermittlungsakten machen Medien den Münchner Amokläufer zum Rechtsextremen samt entsprechendem Motiv. Und wenn die deutsche Presse über den Mord am französischen Priester berichtet, vergißt sie auf das unwesentliche Detail der Enthauptung. Uns wird empfohlen. doch an Tote im Straßenverkehr, durch Rauchen oder durch Schußwaffen in den USA zu denken, und wir sollen „den Kreislauf des Hasses durchbrechen“ (Kardinal Schönborn).
Keine Rache und keine Gegenschläge, meint der Wiener Kardinal in einem Interview: „Ich weiß nur eines: Gegen diese Art von Krieg gibt es für mich als Christ keine andere Antwort als jene, die Jesus selber gegeben hat. Es wird nicht helfen, wenn man wieder mit Rache reagiert“, und damit bezog er sich explizit auf die Ermordung des Priesters Jacques Hamel, dem widerfuhr, wovor Geistliche etwa aus Syrien schon lange vergeblich warnten. Eine Überschrift am Titel der „Kronen Zeitung“ (28.7.) bringt vielleicht unfreiwillig deutlich auf den Punkt, wie absurd alles ist: „Fußfessel hielt 19-jährigen Islamisten nicht von Bluttat ab – Kardinal Schönborn: ‚Kreislauf des Hasses durchbrechen'“.
Es ist ganz und gar kein Zufall, dass Täter in der Regel bereits straffällig wurden oder den Sicherheitsbehörden zumindest bekannt sind. Und es wundert auch nicht, dass besagte Behörden sich in Ländern wie Deutschland, Österreich, Belgien, Frankreich explizit außerstande sehen, die radikalisierte Szene zu überwachen, gegen sie vorzugehen, was allenfalls punktuell geschieht (schliesslich werden Unterkünfte nicht mal bewacht, sodass man dort Bomben basteln kann). Ebenso wenig passiert es eben einfach, dass Personen ohne jeden Anspruch auf Asyl als „Asylwerber“ im Land bleiben dürfen (wie es etwa die SPD will). Schließlich wurden sie ja bereits unter falschen Voraussetzungen aufgenommen, weil sie nicht in einem unmittelbaren Nachbarland politisch verfolgt wurden. Da kann man dann auch nicht erwarten, dass Pflichten laut Genfer Flüchtlingskonvention eingemahnt werden, denn wer sich nicht an Anordnungen und Gesetze des Asyllandes hält, erfüllt die notwendigen Voraussetzungen nicht mehr.
Friedhof von Frankenau / Frakanava im Burgenland