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Der Plan: F-16 statt Eurofighter?

„Österreich“ berichtet am 5. November 2018, dass neben dem Weiterbetrieb der Eurofighter weitere Optionen bestehen und sich ein Koalitionskrach abzeichnet. „Airbus hat uns gelegt, mit denen kann man keinen Nachrüstungsvertrag abschließen“, soll das blaue Motto sein, was an den Pakt zwischen Peter Pilz und der FPÖ zur Einsetzung des 2. U-Ausschusses 2017 erinnert. „Obwohl bis Jahresende eine Entscheidung fallen soll, bewegt sich kaum etwas, wie ÖSTERREICH aus Regierungskreisen erfuhr. Die Koalitionspartner sind in dieser Frage tief gespalten: Die FPÖ will um jeden Preis aus dem Eurofighter aussteigen. Die ÖVP will aber beim Eurofighter bleiben. Da sitzen die Türkisen am längeren Hebel: Wenn sie einer Neuanschaffung nicht zustimmen, bleibt Kunasek nichts anderes übrig, als die ungeliebten Jets zu behalten.“ Besser wäre aber, klar Schiff zu machen und all die verdeckten Aktionen zu enttarnen, die seit der Entscheidung für den Eurofighter 2002/2003 abliefen, um die Beschaffung zu desavouieren. Die Jets brauchen ab 2021 ein Update um rund 300 Millionen Euro, doch es gibt immerhin ein Angebot von Airbus betreffend die Betriebskosten.

„Österreich“ schreibt auch: „Der schwedische Gripen ist wieder im Spiel. Die Schweden bieten 18 Jets an, angeblich zu rund zwei Milliarden Euro. Da der Gripen im Betrieb billiger sei, sei eine Neuanschaffung nicht viel teurer. Die F-16 ist ebenfalls im Spiel, die Amerikaner haben ein Angebot gelegt.“ Damit sind wir wieder im Jahr 2002, als zunächst die F-16 und dann die Gripen ausgeschieden wurden, weil die Regierung das europäische Produkt Eurofighter kaufen wollte (die Gripen sind von den Bestandteilen her zu rund zwei Drittel angloamerikanisch). Dass die EF bei Bieterverfahren auch in Europa das Nachsehen haben, kommt immer wieder vor siehe etwa Belgien. Nach der österreichischen Entscheidung – genau genommen schon davor – traten Gusenbauer-SPÖ, Pilz-Grüne und „Aktivist“ Rudi Fussi gegen die Jets auf. Sie spielten in zwei Wahlkämpfen mit den Beratern Tal Silberstein und Stanley Greenberg eine Rolle, letzterer ist seit dem Clinton-Wahlkampf 1992 mit den Podestas verbandelt (die Podesta Group lobbyiert für den F-16-Hersteller Lockheed). Als die SPÖ 2007 in die Regierung kam, sollte Norbert Darabos als Verteidigungsminister die bestellten Jets loswerden; da er nicht für fremde Interessen arbeiten wollte, schottete man ihn über Kabinettschef Stefan Kammerhofer vollkommen ab. Ein Ausstieg aus dem Vertrag erwies sich als unmöglich, deshalb musste ein Vergleich her, der weder uns noch Eurofighter nutzte und so zur Grundlage des neuerlichen US-Angebots wurde.

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„Österreich“ am 5. November 2018

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Menschenrechte werden in Österreich mit Füssen getreten

Es ist reine Ablenkung nach dem Motto „und man sieht nur die im Lichte, die im Dunklen sieht man nicht“, wenn Pseudo-Antifaschisten jetzt über die vielen Burschenschafter in der FPÖ klagen. Denn während SOS Mitmensch und Hans Henning Scharsach Burschenschafter mit Rechtsextremismus-Vorwürfen beleuchten, decken sie NS-Wiederbetätigung in der österreichischen Justiz nach dem Vorbild von Arisierung und Judengesetzen zu.  Kriminelle Seilschaften entrechten ihre Opfer zu Zehntausenden, um ihren Besitz an sich zu bringen (Häuser, Wohnungen, Schmuck, Bankkonten, Aktien, Antiquitäten usw.) und ein Justizsystem mit teilweise totalitären Zügen schützt die Täter. Laut Verbotsgesetz ist nationalsozialistische Wiederbetätigung auch jede Straftat im Geist des NS, die schwere Körperverletzung zur Folge hat, was auf die Traumatisierung von Opfern zutrifft, denen man ihre Freiheit, ihren Wohlstand, ihr Zuhause raubt  und die nur selten hoffen können, den „Judenstern“ noch zu Lebzeiten loszuwerden.

Wie dreist die Justiz dort wieder anknüpft, wo sie 1945 aufhören musste, sieht man z.B. an Auftritten des Leiters der Präsidialsektion im BMJ Michael Schwanda. Wie er die Justiz vor 1945 beschreibt, ist der Spiegel,  den er sich selbst vorhalten muss, denn er deckt Täter durch das Verweigern von Dienstaufsicht.  Die Ariseure und ihre Komplizen verletzen alle Bestimmungen der EMRK und der EU-Grundrechtscharta, also Verfassungsbestimmungen, was Höchstgerichte tolerieren, obwohl sie daran gebunden sein müssen. Und sie verletzen auch Bestimmungen des Staatsvertrags, die ebenfalls im Verfassungsrang stehen, etwa Artikel 6, Menschenrechte: „1. Österreich wird alle erforderlichen Maßnahmen treffen, um allen unter österreichischer Staatshoheit lebenden Personen ohne Unterschied von Rasse, Geschlecht, Sprache oder Religion den Genuß der Menschenrechte und der Grundfreiheiten einschließlich der Freiheit der Meinungsäußerung, der Presse und Veröffentlichung, der Religionsausübung, der politischen Meinung und der öffentlichen Versammlung zu sichern.

Schwanda spricht am Westbahnhof, 2016

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