Schlagwort-Archive: Ermittlungsakten

Wer schützt den „Ibiza-Detektiv“?

Bereits an der allerersten Information zum Auftritt von Julian H. im Ibiza-U-Ausschuss kann man erkennen, dass er nichts Wesentliches verraten soll. Denn als seine Vertrauensperson fungiert der Anwalt des „Falter“ Alfred Noll, der 2017 100.000 Euro zur Kandidatur seines Freundes Peter Pilz beisteuerte und dann zwei Jahre lang dem Parlament angehörte. Es wurde dann auch kritisiert, dass Noll H. während der Befragung einen Zettel zusteckte, Handzeichen machte, was ihm eine Verwarnung einbrachte, da Zeugenbeeinflussung strafbar ist. Man kann dies als die Methode Gusenbauer/Pilz bezeichnen und sich an den ersten Eurofighter-U-Ausschuss 2006/7 unter dem Vorsitz von Pilz erinnern. Wie wir im Protokoll vom 14. Juni 2007 nachlesen können, hatte die ÖVP-Abgeordnete Maria Fekter Einwände gegen Kabinettschef Stefan Kammerhofer als „Vertrauensperson“ für Verteidigungsminister Norbert Darabos, weil er diesem bei dessen erster Befragung am 7. Mai 2007 „jede Antwort vorsagte“. Pilz beschimpfte vorher schon Darabos und fuhr jetzt über Fekter drüber, statt Kammerhofers Verhalten zur Anzeige zu bringen. Kammerhofer schottete Darabos von Personen und Informationen ab, was jedoch trotz vieler Zeugen nie einen U-Ausschuss oder eine Staatsanwaltschaft interessierte. Als Noll bei Pilz kandidierte, hatte Pilz gerade erneut den Handlanger Alfred Gusenbauers gespielt und Darabos wegen des Eurofighter-Vergleichs angezeigt.

Er täuschte damit nicht nur die Justiz, sondern auch das Parlament und die Öffentlichkeit, weil der Vergleich auf die Kappe Gusenbauers und seiner Hintermänner geht. Damit sind wir dann auch schon bei den Netzwerken, die verhindern wollen, dass H. vielleicht doch etwas herausrutscht. Dass die Weichen Richtung Neuwahlen nach Ibizagate 2019 gestellt wurden, hatte viel mit dem Pilz-Kumpel Bundespräsident Alexander van der Bellen zu tun, aber auch mit dem Verhalten der Liste Pilz im Nationalrat. Als Anwalt von H. in Wien gilt übrigens Oliver Ertl, der Kanzleipartner von Georg Bürstmayr ist, der als Ersatzmitglied im Ibiza-U-Ausschuss bislang noch nicht in Erscheinung trat, aber Zugang zu allen Akten hat. In einem Eröffnungsstatement, das jede Auskunftsperson abgeben kann, beteuerte H., dass das Ibiza-Video allein seine Idee war und er keinen Kontakt zu SPÖ und NEOS habe. Wenn am 7. April bei Finanzminister Gernot Blümel vermutet wurde, dass seine Erklärung von Vertrauensperson (Verfassungsrichter) Werner Suppan verfasst wurde, gilt dies wohl auch für Noll und H.

Tweet der FPÖ

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Warum Cyberstalking besonders perfide ist

Stalker müssen im realen Leben viel mehr Hemmschwellen überwinden als in der virtuellen Welt, sodass die Gefahr belästigt zu werden auch größer geworden ist. Der typische Cyberstalker, wenn es diesen denn gibt, hat Angst, wenn eine gestalkte Person vor seiner Tür steht oder ihn anruft. Daher würde er wohl kaum seinerseits zur Tür eines oder einer anderen kommen wie andere Stalker. Doch es gibt auch Mischformen aus virtuell und real, insbesondere dann, wenn es vorher eine persönliche Beziehung gab. Für Betroffene ist das der Alptraum, weil der Täter – es sind meist Männer – dann allgegenwärtig wirkt. Dazu kommt, dass die Grenzen auch beim Online-Verhalten fließend sind, weil ein Posting ja schnell getippt oder eine Message abgeschickt ist. Stalking kommt nicht umsonst aus der Jaegersprache und bedeutet, sich anzupirschen, als schleichende Gefahr Informationen über die Beute zu sammeln, um dann zuzuschlagen. Die Opfer von Cyberstalkern sind meist fassungslos, weil sie nichts getan haben, um die Aufmerksamkeit des Täters auf sich zu ziehen.

Ihnen geht nichts ab, wenn sie nichts von seiner Existenz wissen, aber das ist auch der Punkt. Nur indem der Stalker sie zwingt, von ihm Notiz zu nehmen, kann er sich in der Illusion wiegen, eine wie immer geartete Beziehung zu ihnen zu haben. Manche Stalker suchen in den Postings ihnen fremder Personen nach Möglichkeiten, ihre Opfer per Anzeige mit sich zu beschäftigen. Es gibt im Netz viele Jäger aus scheinbar edlen Motiven, die zunächst Nazis aufspürten, nun aber immer mehr dazu neigen, jeden, der ihnen nicht passt, in eine Ecke zu stellen. Wenn es wirklich um Nazis geht und die Motive okay sind, ist ja auch nichts dagegen einzuwenden. Doch die Grenzen sind fließend, weil sich gerade in Foren im Netz auch User einklinken, die wirklich nur stalken, andere bloßstellen und mit Unterstellungen demütigen wollen. In gewisser Weise sind Gesetze eine Gesetzeslücke für Stalker, denn sie haben die Aufmerksamkeit ihrer Opfer spätestens dann, wenn diesen eine Anzeige ins Haus flattert. Es gibt einen auch von den Medien gehätschelten Stalker, der wahlweise Artikel 3 des NS-Verbotsgesetzes und § 107a für „beharrliche Verfolgung“ (im Ernst!) heranzieht. Beim Verbotsgestz genügt ein Posting mit einer Postkarte aus der Zeit nach 1933, um die Behörden auf Trab zu bringen. „Stalking“ bedeutet, dass das Opfer dem Stalker virtuell den Mittelfinger zeigt bzw. ihn für seine Verleumdungen zur Rede stellt. Eine gestalkte Frau stand vor der Tür des Stalkers, der sie jahrelang im Netz diffamierte und immer wieder versuchte, sie anzuzeigen: „Nicht ich habe seinerzeit den Kontakt zu M. gesucht oder herstellen wollen (kannte den Herrn nicht), sondern er selbst war es, der von heute auf morgen mich erstmals in einem Mail im August 2010, attackierte….Motive könnten sein: Einschüchterungsversuch, Demütigungversuch, ein der Seele zugrunde liegender Sadismus? Ich glaube inzwischen wirklich, dem Herrn M. bereitet es einen krankhaften Genuss, wenn er andere Menschen öffentlich verunglimpft und diffamiert.

Wehr dich!

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