Letzte Woche hat der Ibiza-U-Ausschuss seine Zeugenbefragungen beendet, es gibt jedoch noch eine Debatte in einer Sondersitzung des Parlaments am 19. Juli. Dann folgt im Herbst der Bericht des Verfahrensrichters, auf den die Fraktionen eingehen werden. Es ist auch Usus, selbst einen Bericht zu erstellen, der wie jener des Verfahrensrichters auf der Webseite des Parlaments veröffentlicht wird. Die Geschäftsordnung für U-Ausschüsse wird immer wieder geändert, und wegen anhaltender Kritik ist auch wahrscheinlich, dass dieser UA ebenfalls Neuerungen nach sich zieht. Die Akteure im UA sind oft von anderen Untersuchungen bekannt, was auch für einige Abgeordnete gilt. Der Untersuchungszeitraum bei Ibizagate überschneidet sich mit dem BVT-U-Ausschuss 2018/19 und dem Eurofighter-U-Ausschuss 2018/19, der eine Fortsetzung des UA 2017 darstellt. Schon allein aus Gründen der Logik ist nicht anzunehmen, dass es nur Absprachen im Bereich dessen gab, was die Opposition jetzt als türkise Korruption anprangert.
Somit muss man all diese U-Ausschüsse neu betrachten, zumal gegen ein Mitglied des Eurofighter-UA, nämlich die ÖVP-Abgeordnete Michaela Steinacker ermittelt wird. Es lohnt sich, ältere Berichte und Analysen zu lesen und auch Protokolle von Zeugenbefragungen zu studieren, denn vieles erscheint jetzt in einem anderen Licht. Sehr wichtig sind auch Auslassungen und Wiederholungen, also wenn etwas keine Rolle spielen soll, anderes aber umso mehr betont wird. Unten ist das Resümee aller Parteien eingebunden, bei dessen Titel „Finale ohne Befragung“ wir einhaken wollen. Es ist zwar eine Frechheit, sich dem UA zu entziehen, doch bei jedem UA fragt sich auch, wer gar nicht erst geladen wird und wer wann vorgesehen ist, denn so wird ein Narrativ aufgebaut. Nicht erschienen sind Alexander Schütz, Thomas Schmid, Johann Graf, Dietmar Hoscher, Karin Glock und Siegfried Wolf; Heinz Christian Strache war erkrankt.