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Der Innenminister und die Menschenrechtskonvention

Mehr hat es nicht gebraucht: für Innenminister Herbert Kickl ist die Europäische Menschenrechtskonvention nicht sakrosankt, da das Recht nicht über der Politik steht, sondern von dieser gemacht wird. „Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus“, heißt es in Artikel 1 der Bundesverfassung. Damit sind allerdings nur ihrem Gewissen, nicht der Regierung oder dem Klubzwang verpflichtete Abgeordnete gemeint. Tatsächlich ist weder die EMRK auf ewig unveränderbar noch sind es andere Bestandteile der Bundesverfassung. Immer wieder wurde ja kritisiert, dass Regierungen Gesetze einzementieren, indem sie diese in den Verfassungsrang erheben, was Zweidrittel-Mehrheiten in Parlament erfordert. EMRK und Genfer Flüchtlingskonvention sind in der Nachkriegszeit entstanden und waren Meilensteine, die Kickl wegen illegaler Masseneinwanderung nun in Zweifel zieht. Doch genau dafür wurden sie auch nie geschaffen, sodass man im Gegenteil verlangen muss, dass sie angewandt statt missbraucht und unterlaufen zu werden.

Wie auf Knopfdruck wird hyperventiliert, die NEOS stellen einen Misstrauensantrag gegen Kickl, der nur eine parlamentarische Debatte und Beachtung einbringt. Wer aber in Schnappatmung verfällt, sobald das Wort „Schutzsuchende“ erwähnt wird, blendet alles andere nur zu bereitwillig aus. Während es deren Menschenrechte verletzen soll, keine reichhaltigere Essensauswahl zu haben, reichen für Einheimische Decken, welche man via Caritas (die per Presseaussendung schnorrt) für Obdachlose spenden kann. Für „Schutzsuchende“ (was nicht mit dem Begriff „Flüchtling“ übereinstimmt) ist nichts jemals genug, während zugleich zehntausende Einheimische kriminellen Anwälten ausgeliefert werden, die man jetzt in „Erwachsenenverteter“ umbenannt hat, die aber immer noch die Massensachwalter von vorher sind. Damit verrät Österreich auch die Vereinten Nationen, die 2013 mit einer Fünfjahresfrist verlangten, massiv menschenrechtsverletzende Praktiken abzustellen. Diese bestehen ungehindert weiter, schon weil kriminelle Anwälte ansonsten geraubtes Eigentum zurückerstatten und Opfer entschädigen müssten, was sie gar nicht können (sodass die Republik Wiedergutmachung leisten muss). Man nennt Kriminelle jetzt „besonders qualifizierte Erwachsenenvertreter“, weil sie besonders gut sind im Quälen, Vernachlässigen, Demütigen und Ausrauben ihrer Opfer.

Die NEOS auf Twitter

 

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