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Ibizagate: Hat der verhaftete „Haupttäter“ Hintermänner?

Der Hauptverdächtige im Fall Ibiza ist nun in Berlin festgenommen worden; das bedeutet noch nicht, dass mehr Fakten bekannt sind. Es sollte aber Anlass sein, alles noch einmal neu zu betrachten; ein paar Details gibt es doch, die um Julian H.s Aufenthaltsorte berichtet wurden. Es ist von einem Versteck in Berlin die Rede, zuvor war H. unter anderem in Rumänien, wo es ja auch einigen Bezug zu Österreich gibt. H. wurde von einem Journalisten aufgenommen, der für ein „linksgerichtetes Internet-Medium“ arbeitet, wie der „Kurier“ es ausdrückt. Besonders strengten sich Justiz und Polizei nicht an, H.’s habhaft zu werden: „Am 23. Oktober war H. via Videokonferenz in einem Prozess gegen einen ehemaligen Sicherheitsberater wegen Kridadelikten und Betrug im Kremser Schwurgerichtssaal als Zeuge zugeschaltet. Er war damals laut der vorsitzenden Richterin über seinen Anwalt erreicht worden.“ Anwalt Johannes Eisenberg wiederum ist mit dem deutschen Grünen Abgeordneten Christian Ströbele verbunden, der seinerseits Kontakte zu Peter Pilz hat. Heinz Christian Strache möchte von H. wissen, wer die Hintermänner, Mittäter und Auftraggeber waren; darauf bezieht sich „Tichys Einblick„: „In der Tat dürfte das die bei weitem interessanteste Unbekannte in diesem Fall sein. Nämlich die Frage, wem und aus welchen Gründen daran gelegen haben könnte, die österreichische Kurz-I-Regierung zu stürzen, und damit die vielbeachtete Position von Kurz und Strache auch in der Zuwanderungsfrage zu torpedieren. Über Julian H. ist nichts Wesentliches zu sagen, außer vielleicht, dass es sich hier um einen notorischen Kriminellen handeln muss, wo zusätzlich zu den Vorwürfen um die illegalen Ton- und Vidoeaufnahmen noch der Handel von knapp drei Kilogramm Kokain in Raum stehen soll.“

Auch deswegen wurde natürlich nach ihm gefahndet; er versorgte auch seinen Ibiza-Komplizen Anwalt Ramin M., der von der Anwaltskammer auch geschützt wird (was einen nicht wundert, wenn man deren Verstrickungen kennt). Wer auch immer tatsächlich meint, dass sich H. und M. ein Kompromat ausgedacht haben und dabei auf eigene Faust handelten, gerät aber spätestens bei Ibizagate in Argumentationsnotstand. Denn das Material wurde, ehe es über „Süddeutsche“ und „Spiegel“ am 17. Mai 2019 in wenigen Ausschnitten veröffentlicht wurde, mehreren Personen vergeblich angeboten. Es zeigte sich im Bereich Mainstream dann, dass man zwar der FPÖ russischen Einfluss umhängen wollte, aber zugleich die wahre Dimension verdeckter Operationen verschleierte. Viele vermuten nicht von ungefähr, dass Deutschland eine aktive Rolle spielte, es also keineswegs Zufall ist, dass deutsche Medien federführend an der Veröffentlichung beteiligt waren.  Dazu kommt, dass auch das Zentrum für Politische Schönheit mitgemischt haben soll, von dem eine Vertreterin von der Liste Pilz im Wahlkampf 2019 nach Wien eingeladen wurde. Interessant ist auch, dass es eine Verbindung vom ZPS zum Forum Alpbach gibt und dass das nach Ibiza aufgepoppte Zoom Institute in Alpbach im Sommer 2019 akkreditiert war.

Gert Schmidt zur neuesten Entwicklung

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Menschenrechte werden in Österreich mit Füssen getreten

Es ist reine Ablenkung nach dem Motto „und man sieht nur die im Lichte, die im Dunklen sieht man nicht“, wenn Pseudo-Antifaschisten jetzt über die vielen Burschenschafter in der FPÖ klagen. Denn während SOS Mitmensch und Hans Henning Scharsach Burschenschafter mit Rechtsextremismus-Vorwürfen beleuchten, decken sie NS-Wiederbetätigung in der österreichischen Justiz nach dem Vorbild von Arisierung und Judengesetzen zu.  Kriminelle Seilschaften entrechten ihre Opfer zu Zehntausenden, um ihren Besitz an sich zu bringen (Häuser, Wohnungen, Schmuck, Bankkonten, Aktien, Antiquitäten usw.) und ein Justizsystem mit teilweise totalitären Zügen schützt die Täter. Laut Verbotsgesetz ist nationalsozialistische Wiederbetätigung auch jede Straftat im Geist des NS, die schwere Körperverletzung zur Folge hat, was auf die Traumatisierung von Opfern zutrifft, denen man ihre Freiheit, ihren Wohlstand, ihr Zuhause raubt  und die nur selten hoffen können, den „Judenstern“ noch zu Lebzeiten loszuwerden.

Wie dreist die Justiz dort wieder anknüpft, wo sie 1945 aufhören musste, sieht man z.B. an Auftritten des Leiters der Präsidialsektion im BMJ Michael Schwanda. Wie er die Justiz vor 1945 beschreibt, ist der Spiegel,  den er sich selbst vorhalten muss, denn er deckt Täter durch das Verweigern von Dienstaufsicht.  Die Ariseure und ihre Komplizen verletzen alle Bestimmungen der EMRK und der EU-Grundrechtscharta, also Verfassungsbestimmungen, was Höchstgerichte tolerieren, obwohl sie daran gebunden sein müssen. Und sie verletzen auch Bestimmungen des Staatsvertrags, die ebenfalls im Verfassungsrang stehen, etwa Artikel 6, Menschenrechte: „1. Österreich wird alle erforderlichen Maßnahmen treffen, um allen unter österreichischer Staatshoheit lebenden Personen ohne Unterschied von Rasse, Geschlecht, Sprache oder Religion den Genuß der Menschenrechte und der Grundfreiheiten einschließlich der Freiheit der Meinungsäußerung, der Presse und Veröffentlichung, der Religionsausübung, der politischen Meinung und der öffentlichen Versammlung zu sichern.

Schwanda spricht am Westbahnhof, 2016

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Die Wiederbetätiger

Als nationalsozialistische Wiederbetätigung gelten in Österreich auch Straftaten, die im Geist des Nationalsozialismus begangen werden und anderen schwere Körperverletzung zufügen. Damit ist die Tätigkeit der Sach(raub)walternetzwerke aus Anwälten, Richtern, Gutachtern und Sozialarbeitern genau beschrieben, die ihre Opfer entrechten, um ihr Eigentum zu „arisieren“ , sie schwer traumatisieren und nicht wenige in Wahrheit töten, weil die Opfer das totale ausgeliefert Sein nicht lange überleben. Neben Skandalen um organisierte Gewalt gegen Kinder ist dies das grösste Massenverbrechen der 2. Republik und wird frei nach Goebbels als angeblicher „Schutz“ der Opfer kaschiert. „Geschützt“ werden schon mal verzweifelte Mütter, Väter, Angehörige, die nicht von ihren Lieben getrennt sein wollen (Art 8 EMRK), integre Ärzte, Richter, Journalisten, Programmierer, Wissenschafter, Lehrer, Musiker, Erfinder, Beamte oder alte Menschen, wenn sie ins Spital müssen (es kann JEDE/N treffen, weil JEDE/R die Entrechtung anderer beantragen kann). Massensachwalterei ist gesetzeswidrig und doch Usus mit „marktbeherrschenden“ Ariseuren und Schreibtischtätern an Bezirksgerichten, die sie dank Fake-Gutachten ständig mit Nachschub versorgen.

NS-Wiederbetätigung ist eine perfekt funktionierende Maschinerie, vor der jeder Justizminister kapituliert und die vor allem auf das Arisieren von Immobilien ausgerichtet ist. NS-Fürsorger der Gegenwart werden als „Sozialarbeiter“ von den Ariseuren zwischengeschaltet, um die Opfer zu bespitzeln und ihre Habseligkeiten zu vernichten (das Recht auf Eigentum ist ein Menschenrecht, ebenso das Recht auf Arbeit – beides hatten ja auch Juden nicht), wenn die Immobilien geraubt werden.  NS-Opfer sind den Ariseuren ausgeliefert, weil die Justiz als Beitragstäter mitmacht und wegsieht. Die NS-Fürsorger sind meist besonders sadistisch und drohen Opfern, ihre Haustiere wegzunehmen oder dass sie unter der Brücke schlafen müssen; sie lachen NS-Opfer aus, wenn diese auf ihren Menschenrechten beharren und sie werfen ihre bewegliche Habe weg. Da die UNO Zwangsentrechtung und oft damit als Druckmittel verbundene Zwangspsychiatrierung als Weiße Folter bekämpft und kritisiert, dachte sich Goebbels  das „Erwachsenenschutzgesetz“ aus, mit dem die grössten Nazis in Listen „zuverlässiger“ Sachwalter aufgenommen werden sollen. Der NS-Nachfolgestaat Österreich will sich so wohl auch vor Schadenersatzforderungen  von überlebender NS-Opfern schützen (es geht auch um die Überlebenden von  1938  bis 1945 und deren Nachkommen).

NS-Handlangerin: Die Volksanwaltschaft

 

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