Der Innenminister und die Menschenrechtskonvention

Mehr hat es nicht gebraucht: für Innenminister Herbert Kickl ist die Europäische Menschenrechtskonvention nicht sakrosankt, da das Recht nicht über der Politik steht, sondern von dieser gemacht wird. „Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus“, heißt es in Artikel 1 der Bundesverfassung. Damit sind allerdings nur ihrem Gewissen, nicht der Regierung oder dem Klubzwang verpflichtete Abgeordnete gemeint. Tatsächlich ist weder die EMRK auf ewig unveränderbar noch sind es andere Bestandteile der Bundesverfassung. Immer wieder wurde ja kritisiert, dass Regierungen Gesetze einzementieren, indem sie diese in den Verfassungsrang erheben, was Zweidrittel-Mehrheiten in Parlament erfordert. EMRK und Genfer Flüchtlingskonvention sind in der Nachkriegszeit entstanden und waren Meilensteine, die Kickl wegen illegaler Masseneinwanderung nun in Zweifel zieht. Doch genau dafür wurden sie auch nie geschaffen, sodass man im Gegenteil verlangen muss, dass sie angewandt statt missbraucht und unterlaufen zu werden.

Wie auf Knopfdruck wird hyperventiliert, die NEOS stellen einen Misstrauensantrag gegen Kickl, der nur eine parlamentarische Debatte und Beachtung einbringt. Wer aber in Schnappatmung verfällt, sobald das Wort „Schutzsuchende“ erwähnt wird, blendet alles andere nur zu bereitwillig aus. Während es deren Menschenrechte verletzen soll, keine reichhaltigere Essensauswahl zu haben, reichen für Einheimische Decken, welche man via Caritas (die per Presseaussendung schnorrt) für Obdachlose spenden kann. Für „Schutzsuchende“ (was nicht mit dem Begriff „Flüchtling“ übereinstimmt) ist nichts jemals genug, während zugleich zehntausende Einheimische kriminellen Anwälten ausgeliefert werden, die man jetzt in „Erwachsenenverteter“ umbenannt hat, die aber immer noch die Massensachwalter von vorher sind. Damit verrät Österreich auch die Vereinten Nationen, die 2013 mit einer Fünfjahresfrist verlangten, massiv menschenrechtsverletzende Praktiken abzustellen. Diese bestehen ungehindert weiter, schon weil kriminelle Anwälte ansonsten geraubtes Eigentum zurückerstatten und Opfer entschädigen müssten, was sie gar nicht können (sodass die Republik Wiedergutmachung leisten muss). Man nennt Kriminelle jetzt „besonders qualifizierte Erwachsenenvertreter“, weil sie besonders gut sind im Quälen, Vernachlässigen, Demütigen und Ausrauben ihrer Opfer.

Die NEOS auf Twitter

 

Es hat sich mit für die Opfer unfreundlicher Unterstützung der Politik, der Richterveinigung, der Rechtsanwaltskammer, des Justizministeriums, der Immobilientreuhänder, der Staatsanwaltschaften (Freibriefe für Täter und Komplizen), der Volksanwaltschaft, der nicht berichtenden Medien, von „NGOs“ wie Caritas, Volkshilfe, SOS Mitmensch, Liga für Menschenrechte und anderen, des Fonds Soziales Wien,  der Ärztekammer, der Wirtschaftskammer, des Berufsverbandes Diplomierter Sozialarbeiter, der Banken usw. usf. ein einträgliches Geschäft entwickelt, das die „Vorteile“ von Arisierung 2.0 und Euthanasie 2.0 (Opfer sterben früh,…) kombiniert. Mittels „Erwachsenenschutzgesetz“ werden Menschen nicht geschützt, sondern zum Tod auf Raten verurteilt, weil ihr Vermögen auf den Konten von Massensachwaltern verschwindet, die es besonders auf Immobilien, Aktien, Wertpapiere, Pensionen, Einkommen, Schmuck, Antiquitäten usw. abgesehen haben. Sie kennen ihre Opfer nicht, haben sie nie oder fast nie auch nur gesehen, sondern schicken Pseudosozialarbeiter vor, die diese bespitzeln und einschüchtern.

Diese liefern wie auch diverse Denunzianten Informationen über die traumatisierten Opfer, welche die kriminellen Anwälte gegenüber ihren Komplizen an den Bezirksgerichten verwenden können. Diese beschliesen dann, das man das Opfer zu seinem „Schutz“ weiter Terror, Gewalt und Kriminalität ausliefern muss, denn sonst müsste man ihm seinen Besitz zurückerstatten und es entschädigen. Wer wissen möchte, wo es neonazistische Umtriebe (im Sinne des Staatsvertrags) gibt, war seit 1945 gut beraten, sich in der Justiz, in der Fürsorge, in der Psychiatrie und unter Anwälten umzusehen, wo mit Traditionen nie wirklich gebrochen wurde. Dazu passt, dass Schreibtischtäter von oben gedeckt werden und daher wieder ein Justizminister (Josef Moser) mit vollen Hosen herumläuft. Er kann gegenüber Kickl nicht behaupten, dass in seinem Verantwortungsbereich die EMRK zähle, weil jedes einzelne Menschenrecht Zehntausender mit Füßen getreten wird. Gabe es Menschenrechte in der Justiz (und hätten Staatsgrundgesetz, Staatsvertrag von 1955, EU-Grundrechtscharta und EMRK sowie Bundesverfassung irgendeine Bedeutung), wäre es auf einen Schlag vorbei mit kriminellen Anwälten und deren Netzwerken. Dies würde jedoch mit Entschädigungen für Opfer in Milliardenhöhe einhergehen, was man tunlichst vermeiden will (zum „Glück“ sterben Opfer ja eh früh). Solange diese Massenverbrechen Tabu sind, fallen vermeintliche Gutmenschen in Ohnmacht, wenn straffällige Asylwerber abgeschoben werden, sehen aber weg, wenn ihren Mitbürgern Wohnungen etc. gestohlen werden.

Die SPÖ auf Twitter

Wenn Kriminelle die Immobilien, den Schmuck usw. ihrer Opfer verkaufen, legen sie den Erlös so an, dass er davor geschützt ist, dass das Opfer etwas davon hat, es ist widerrechtlich enteignet wie bei den Nazis.  Wenn Opfer hungern und obdachlos sind, kümmert das z.B. die Volksanwaltschaft nicht, die Verpflegung von illegalen Einwanderern zum Menschenrechtsdrama macht. Übrigens nehmen kriminelle Pseudosozialarbeiter die bewegliche Habe von Opfern an sich, die dann (samt Wohnungsverlust) mit einem Schlag wissen, wie sich Juden fühlten, als ihr Besitz arisiert wurde. Auch damals sah die Mehrheitsgesellschaft weg, nur dass sie „Heil Hitler“ statt „Refugees welcome“ zu rufen hatte. „Anwälte“ und „Sozialarbeiter“ sind sofort erst recht auf Tauchstation, wenn Opfer Zugang zu ihrem Vermögen und Besitz verlangen, was in jedem anderen Zusammenhang den Verdacht von Schwindel, Betrug, Raub, Geldwäsche usw. nahelegt, hier aber auch von der Strafrechtssektion im Justizministerium gedeckt wird. Von der Strafprozessordnung her müsste sie Anzeige erstatten, wenn sie strafbarer Handlungen gewahr wird, was auch für Bezirksrichter gilt, die es vorziehen, Komplizen zu sein (sodass das Ministerium auch sie anzeigen müsste). Die Brutalität und Menschenverachtung, die Opfer von Justizkriminalität trifft, ist nur ein Vorbote dessen, was mit Armen passiert, wenn die Gesellschaft weiterhin gespalten wird, auch indem Einwanderer gegen Einheimische ausgespielt werden.

PS: „Klar ist, dass die Verfassung, die Grundprinzipien der Europäischen Union sowie die Grund- und Menschenrechte Gültigkeit haben und dass diese im Regierungsprogramm klar verankert sind“ meint Bundeskanzler Sebastian Kurz – wann folgen seinen Worten Taten? Der Kurier verweist auf die Menschenrechtsgegner in der Anwalts- und Richterschaft, die Kickls Aussage ablehnen.

PPS: Die SPÖ ist doppelt heuchlerisch (bis zum „schweren Anschlag“ auf den Rechtsstaat) , nicht nur, weil auch BSA-Mitglieder, der FSW usw. Menschenrechte verletzen bzw. dies unterstützen. Denn sie will nicht wahrhaben, dass sie selbst die Verletzung des Bundesverfassung gedeckt hat, als ihr Genosse Norbert Darabos Vereidigungsminister war, aber durch Druck, Abschottung, Überwachung daran gehindert wurde, sein Amt verfassungsgemäss auszuüben –  ein schwerer Anschlag auf den Rechtsstaat.

4 Kommentare zu „Der Innenminister und die Menschenrechtskonvention

  1. Im Kontext des Gesprächs war seine Aussage, dass die Praxis Recht über Urteile zu gestalten um sich greift. Die Linke in den U.S. griff auf diese Praxis zurück als die Demokraten sich zu Zeiten von Reagan/Thatcher still zurückhielten. Die Aussage, ‚Recht folgt der Politik, nicht Politik dem Recht‘ ist vermutlich so gemeint. Er will wohl eher das Parlament stärken, resp. zumindest nicht geschwächt sehen.

    Nach 5 Jahren gilt in der E.U. ein uneingeschränktes Bleiberecht und die vielen Erweiterungen zu der Menschenrechtskonvention erzwingen dann die Finanzierung durch die empfangende Gesellschaft. In dem Fall ist die Verschleppung einer Abschiebung noch zweckdienlicher und treibt den Handlungsbedarf und Urgenzen.

    Die angestrebte Betreuung in einer staatl. Gesellschaft (GesmbH) wird einigen NGOs nicht gefallen.

    Menschenrechte vor 59 Jahren waren konsequent an Bedürfnissen von zu Abwanderung gezwungenen Menschen ausgerichtet und nicht zwingend so erweitert, dass beinahe eine Win/Win Situation für Investoren und Wandernden entsteht und die Konsequenzen gingen alle zu Lasten der empfangenden Gesellschaft und der Wandernde kann sich auch nicht entziehen.

    Die FPÖ folgt halt dem Grundsatz, ‚Wenn du schon nicht mitmachst, dann richte bitte keinen Schaden an und nutzte die Zeit und deine Ressourcen um in dich selbst zu investieren‘. Das bleibt keinem erspart, allein erlaubt die Umgebung geschaffen von der empfangenden Gesellschaft dies.

    Mit der Zeit wird die Sachlage und die absehbaren Dynamiken komplizierter. Wenn man erfolgreich vom Krieg traumatisierte Flüchtlinge integriert, dann kann man sich auf 5 Fingern abzählen wer im Rahmen der Verteilung wohin zugewiesen wird.

    Die vielen Komponenten die heute mitspielen werden zu einer Neubewertung führen. In einem ersten Schritt nehmen mal Seehofer und Kickl eine solche vor. Das ist deren Job.

    Der Bogen kann weiter spannt werden, aber die sich anbahnende Festlichkeit im Rahmen gelebter Erregungskultur scheint im höchsten Maße tagespolitisch motiviert.

    Gefällt 1 Person

    1. „Wenn man erfolgreich vom Krieg traumatisierte Flüchtlinge integriert“
      Denkfehler Nummer 1
      und zum Recht:
      Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen.
      Harold Pinter
      britischer Schriftsteller
      * 10.10.1930, † 24.12.2008
      Es gibt Zeiten in der Geschichte in denen Recht und gesellschaftliches Wohlergehen stringent waren, nun mit dem Asylrecht und der Interpretation von Merkel und Konsorten ist es das schon lange nicht mehr, weil so getan wird als wäre der Islam zähmbar und integrierbar.
      Er ist es nicht.
      Nur die Abwesenheit von Religion ist moderat.

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